(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(2) Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.

(3) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.

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Vereinsrecht: Mitgliederversammlung kann alle Satzungsänderungen en bloc absegnen

02.07.2015

Wird eine Satzungsänderung beschlossen, die verschiedene Regelungen in der Satzung betrifft, muss darüber von der Mitgliederversammlung nicht einzeln abgestimmt werden.

Beschlussfassung beim Verein

25.05.2009

Gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 BGB hat die Mitgliederversammlung über Angelegenheiten zu entscheiden, die nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Hierbei entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder durch Beschluss (S. 3)

Mitgliederversammlung

25.05.2009

Die Mitgliederversammlung bezeichnet das oberste Organ eines Vereins. Gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 BGB hat die Mitgliederversammlung über Angelegenheiten zu entscheiden, die nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Hierbei entsc

Referenzen - Gesetze | § 32 BGB

§ 32 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 32 BGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 28 Beschlussfassung des Vorstands


Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 40 Nachgiebige Vorschriften


Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorsta

Referenzen - Urteile | § 32 BGB

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 32 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - II ZR 153/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 153/09 Verkündet am: 19. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 709 Abs. 2;

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - II ZR 209/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 209/09 Verkündet am: 19. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 709 Abs. 2;

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2007 - II ZR 111/05

bei uns veröffentlicht am 02.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL II ZR 111/05 Verkündet am: 2. Juli 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 19. Feb. 2018 - Vf. 5-VII-17

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage ist § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl S. 51, BayRS

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Juli 2017 - 20 U 5009/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Dezember 2016, Az. 34 O 11131/16, aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Bundesvorstands des Beklagten vom 16. April 20

Landgericht München I Endurteil, 09. Dez. 2014 - 28 O 83/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Gründe Landgericht München I Az.: 28 O 83/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 09.12.2014 erlässt das Landgericht München I - 28. Zivilkammer - durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht ... als Einzelrichterin aufgru

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2015 - 34 SchH 16/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag, wegen unterbliebener Wertung der J.-Regatta zur Seemeisterschaft STA 2014 ein Schiedsgericht zu bestellen, wird verworfen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Okt. 2018 - 32 SA 46/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor Örtlich zuständig ist das Landgericht Aachen. 1Gründe: 2I. 3Der in L wohnhafte Kläger hat beim Landgericht Dortmund gegen die W AG Klage auf Schadensersatz in Höhe von 25.631,97 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten unter An

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2018 - B 12 KR 51/17 B

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - 3 LB 3/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 21. Januar 2016 geändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kläg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 01. Juni 2017 - 6 AZR 720/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2015 - 9 Sa 15/15 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. März 2017 - 8 W 103/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 22.09.2015, VR 2103/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte Ziff. 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Landgericht Hamburg Urteil, 09. Nov. 2016 - 332 O 62/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer... 12.118,88 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf jeweils 1.514,86

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Aug. 2016 - 53 C 97/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 13.07.2016 durch den Richter am Amtsgericht S für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 EUR (in Worten: eintausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5

Amtsgericht Köln Urteil, 29. Feb. 2016 - 142 C 360/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 09.11.2015 wird aufrechterhalten. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreites. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Mai 2015 - 3 S 1175/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Satzung der Antragsgegnerin über die Höhe der zulässigen Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen und Personalfürsorgewohnungen vom 18.12.2008 in der Fassung vom 2.7.2009 wird insoweit für unwirksam erklärt, als sie in ihrer Anlage A für

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Apr. 2015 - 6 K 2894/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 12. Aug. 2014 - 1 O 307/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Der Beklagte ist ein Verein, wel

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. März 2013 - 3 W 149/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Soweit sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung der in der Mitgliederversammlung des Beschwerdeführers vom 22. April 2012 gewählten Vorstandsmitglieder D…. S…., C…. S…. und J….. B…. richtet

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 25. Juni 2012 - 1 W 16/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Grevesmühlen - Registergericht - vom 23.02.2012 (Az.: VR 526) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 02.04.2012 aufgehoben. In das Vereinsregister des

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 - 8 Sa 446/10 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2011 - 3 S 2611/09

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen eine Satzung der Antragsgegneri

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Mai 2008 - 1 MB 25/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2008

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 13. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenst

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2006 - 1 S 2115/05

bei uns veröffentlicht am 31.03.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2004 - 3 K 3418/03 - wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und die Beigeladene die Gerichtskosten sowie die au

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Feb. 2003 - 3 U 142/02

bei uns veröffentlicht am 12.02.2003

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.07.2002 - 3 O 510/01 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Landgericht Kiel Beschluss, 21. Juni 2001 - 3 T 708/00

bei uns veröffentlicht am 21.06.2001

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beschwerdewert beträgt 5.000 DM. Gründe 1 In der Landeshauptversammlung vom 29.05.1999 haben die Mitglieder des Vereins u.a. einstimmig die Änderung der Satzung beschlossen. In de