Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 240 Ergänzungspflicht

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wird die geleistete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder anderweitige Sicherheit zu leisten.

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published on 07.08.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 673/12 vom 7. August 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 10, 11 a) Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer p
published on 21.04.2016 00:00

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Juli 2015 - 12 U 69/15 (PKH) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20
published on 29.06.2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitw
published on 22.06.2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert wird a
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