Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 82 Anerkennung der Stiftung

Die Stiftung ist anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Absatz 1 bis 3 genügt und die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint, es sei denn, die Stiftung würde das Gemeinwohl gefährden. Bei einer Verbrauchsstiftung erscheint die dauernde Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert, wenn die in der Satzung für die Stiftung bestimmte Zeit mindestens zehn Jahre umfasst.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 81 Stiftungsgeschäft


(1) Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter1.der Stiftung eine Satzung geben, die mindestens Bestimmungen enthalten muss übera)den Zweck der Stiftung,b)den Namen der Stiftung,c)den Sitz der Stiftung undd)die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie2.zu

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - X R 36/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Nov. 2013 - II R 11/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde durch schriftliches Stiftungsgeschäft vom … 2004

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 08. März 2012 - 3 K 118/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tenor Der Bescheid des Finanzamts vom 27. September 2010 und der geänderte Bescheid vom 30. März 2011 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2011 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 K 4080/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Zuwendung in einen Vermögensstock als Spende abzugsfähig ist.2 Die im Jahre 1925 geborene Klägerin (Kl) erz

Referenzen

(1) Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter1.der Stiftung eine Satzung geben, die mindestens Bestimmungen enthalten muss übera)den Zweck der Stiftung,b)den Namen der Stiftung,c)den Sitz der Stiftung undd)die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie2.zur Erfüllung...