(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3, § 439 Absatz 4 oder § 635 Absatz 3 nicht zu leisten braucht und der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt wäre. § 216 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) § 214 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

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6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 218 BGB.

6 Artikel zitieren § 218 BGB.

Grundstücksrecht: Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

13.07.2017

Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
Grundstücksrecht

VW-Skandal: Rücktrittsrecht bei manipulierter Software

04.07.2017

Das Landgericht Oldenburg verurteilte ein Autohaus dazu, ein Skandal-Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
Wirtschaftsrecht

Mietminderung: Umweltgeräusche sind hinzunehmen

27.08.2015

Ein Mieter muss Umweltgeräusche hinnehmen, solange sie unterhalb der sich aus der DIN 4109 ergebenden Höchstwerte liegen.

Verjährungsrecht: Zur Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender Maßnahmen

17.06.2015

Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
Verjährung

Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks

14.02.2012

Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11

Darlehensrecht: Vollstreckung aus Schuldversprechen nach Darlehensverjährung

25.08.2010

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Anlegerrecht

Referenzen - Gesetze | § 218 BGB

§ 218 BGB zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 218 BGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 438 Verjährung der Mängelansprüche


(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren1.in 30 Jahren, wenn der Mangela)in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oderb)in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch ei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 634a Verjährung der Mängelansprüche


(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren1.vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsl
§ 218 BGB zitiert 5 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 275 Ausschluss der Leistungspflicht


#BJNR001950896BJNE026802377 (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 214 Wirkung der Verjährung


(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. (2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden i

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 439 Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 635 Nacherfüllung


(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen


(1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. (2) Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht

Referenzen - Urteile | § 218 BGB

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67 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 218 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2013 - V ZR 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/11 Verkündet am: 12. April 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - VI ZR 312/07

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 312/07 Verkündet am: 2. Dezember 2008 Böhringer-Mangold, Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2019 - VIII ZR 69/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 69/18 Verkündet am: 30. Oktober 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 183/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 183/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 182/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 181/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2004 - V ZB 61/03

bei uns veröffentlicht am 07.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 61/03 vom 7. Juli 2004 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB (1900) §§ 196 Abs. 1 Nr. 15, 218 Abs. 1; KostO § 156 Abs. 3 Satz 1; VwVfG § 53 Der Ablauf der Beschwerdef

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2011 - IX ZA 49/10

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 49/10 vom 13. Januar 2011 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2006 - V ZB 189/05

bei uns veröffentlicht am 23.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 189/05 vom 23. März 2006 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 197 Abs. 1 Nr. 3 Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2018 - V ZR 99/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 99/18 vom 25. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:251018BVZR99.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen P

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - VI ZR 263/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 263/02 Verkündet am: 28. Januar 2003 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2008 - VI ZR 197/07

bei uns veröffentlicht am 17.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 197/07 Verkündet am: 17. Juni 2008 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - III ZR 305/01

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 305/01 Verkündet am: 20. März 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB IV

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2003 - IV ZR 121/02

bei uns veröffentlicht am 07.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 121/02 Verkündet am: 7. Mai 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ B

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2003 - XII ZR 155/01

bei uns veröffentlicht am 10.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 155/01 Verkündet am: 10. Dezember 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 Ca 38/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 62.500.000,-- € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um Ersta

Landgericht München II Endurteil, 28. Feb. 2019 - 11 O 4963/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 33.853,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 Zug um Zug gegen Rückgewähr des Fahrzeugs VW Sharan Highline 2,0 TDI,

Sozialgericht München Endurteil, 13. Dez. 2016 - S 28 KA 469/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.193,00 € sowie Prozesszinsen hieraus in Höhe von vier Prozentpunkten ab Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Arbeitsgericht Nürnberg Schlussurteil, 09. Feb. 2017 - 11 Ca 340/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 9.996,56 € festgesetzt. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbe

Landgericht München I Endurteil, 17. Aug. 2018 - 29 O 16223/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Amberg Endurteil, 07. Sept. 2017 - 24 O 1012/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 28. März 2018 - 11 Sa 871/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 25 Ca 5629/17) vom 23.11.2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Nov. 2018 - 8 U 1051/18

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 27.02.2018, Aktenzeichen 1 O 623/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte. 3. Das in Ziffer

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - II ZR 57/16

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 57/16 Verkündet am: 6. November 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Juli 2018 - 12 U 87/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des La

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2018 - VII ZR 253/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - XI ZR 298/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monat

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2017 - XI ZR 555/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 555/16 Verkündet am: 10. Oktober 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 495 Abs.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. März 2017 - 17 U 58/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12.02.2016 - 10 O 551/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils wie folgt lautet: Es wird fe

Landgericht Aachen Urteil, 15. Nov. 2016 - 10 O 247/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.169,26 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. hieraus seit dem 28.07.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als G

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - I-6 U 50/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 02. Februar 2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 90/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vol

Landgericht Duisburg Urteil, 27. Okt. 2016 - 8 O 32/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. 1Tatbestand 2Die Parteien sc

Landgericht Münster Urteil, 19. Sept. 2016 - 011 O 145/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra

Landgericht Bochum Urteil, 08. Sept. 2016 - 2 O 192/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin erwarb durch verbindl

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Juli 2016 - 7 U 79/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 8.4.2016 – 16 O 492/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juli 2016 - 9 A 16/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger diejenigen Kosten zu erstatten, die ihm von 1977 bis 2003 für die Entwässerun

Landgericht Krefeld Urteil, 01. Juli 2016 - 1 S 89/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2016 - XI ZR 242/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 242/15 Verkündet am: 14. Juni 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 197 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2016 - VII ZR 348/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 348/13 Verkündet am: 2. Juni 2016 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 19. Mai 2016 - 1 O 122/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2011 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kl

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2016 - 1 U 133/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 04.09.2013, Az. 5 O 119/13 Hg, abgeändert: I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 einen Betrag von 152.576,50 EUR nebst Zinsen h

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. März 2016 - 3 C 7/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten nach der Zurückzahlung einer Extensivierungsbeihilfe noch über die Verjährung eines Teils der darauf festgesetzten Zinsen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - IX ZB 33/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS IX ZB 33/14 Verkündet am: 3. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1; Z

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2016 - VIII ZR 77/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 77/15 Verkündet am: 20. Januar 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Jan. 2016 - 22 U 136/11

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.5.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der im Grundbuch von I Bl. ##### in Abt. III unter lfd. Nr. 4 eingetragenen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 28. Sept. 2015 - 1 U 74/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Mai 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses, wie auch das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufi

Landgericht Bonn Urteil, 21. Mai 2015 - 14 O 49/13

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 89.359,94 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen und zwar   - der Beklagte zu 1. seit dem 01.02.2013 und   - der Be

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2015 - VIII ZR 180/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 180/14 Verkündet am: 29. April 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Arbeitsgericht Siegen Urteil, 09. März 2015 - 3 Ca 1030/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 4.971,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 382,54 € seit dem 01.03.2014, aus 421,04 € seit dem 01.04.2014, aus 503,24 € seit dem 01.05.2014, aus 319,

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Dez. 2014 - 4 L 59/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin, Eigentümer eines 1.406 m2 großen, bebauten Grundstücks (FlSt. 34 und 35, Flur A der Gemarkung S.) an der Straße „Dörfchen“ im Verbandsgebiet des Beklagten wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag. A

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#BJNR001950896BJNE026802377 (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts...
#BJNR001950896BJNE026802377 (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts...
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-...
(1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. (2) Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft...
(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. (2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das...
(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. (2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das...