Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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02/06/2016 10:29

Nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts besteht kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft vermietet hat.
24/02/2012 11:55

Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
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Dem Rechtspfleger werden folgende Geschäfte übertragen:1.in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts ina)Vereinssachen nach den §§ 29, 37, 55 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowi
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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
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published on 16/05/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 9/16 vom 16. Mai 2017 in der Vereinsregistersache ECLI:DE:BGH:2017:160517BIIZB9.16.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2017 durch die Richter Prof. Dr. Drescher, Wöstmann, Born, Sunder und
published on 16/05/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/16 vom 16. Mai 2017 in der Vereinsregistersache ECLI:DE:BGH:2017:160517BIIZB6.16.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2017 durch die Richter Prof. Dr. Drescher, Wöstmann, Born, Sunder und
published on 16/05/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/16 vom 16. Mai 2017 in der Vereinsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 21 Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür,
published on 22/09/2016 00:00

Tenor Das am 21. August 2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird teilweise, soweit die Klageanträge zu 1. und 4. abgewiesen wurden, abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger
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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.