Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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7 Anwälte | {{shorttitle}}
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Rechtsanwalt

Areas of lawBau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Prozessrecht, Vertragsrecht, Wohneigentumsrecht, showMore
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AR, EN, Rechtsanwalt

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EN, DERechtsanwältin

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EN, DE
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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24.11.2025 11:20
Der Aufsatz richtet sich an Geschäftsführer:innen, Gesellschafter und Beiräte von GmbHs, an beratende Rechtsanwält:innen und Notar:innen sowie an M&A‑, Familien‑ und Startup‑Praxis. Der Austritt eines Gesellschafters ist selten Routine, aber in Konfliktlagen, Nachfolgesituationen und Restrukturierungen häufig das entscheidende Instrument, um verhärtete Strukturen zu lösen – mit massiven Folgen für Governance, Liquidität und Finanzierung. Zugleich ist der Austritt rechtlich eigenständig (und anders als bei Personengesellschaften) zu denken: Er ist nicht im Gesetz umfassend geregelt, vieles ist Rechtsfortbildung und Vertragstechnik. Dieser Beitrag gibt einen systematischen Überblick, ordnet die wesentlichen Streitfragen ein und zeigt konkrete, praxistaugliche Gestaltungslösungen.
19.11.2025 12:58
1. Worum geht es – und für wen ist der Beitrag gedacht?
Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit gesellschafts‑, finanzierungs‑ oder insolvenzrechtlichem Schwerpunkt, an M&A‑Praktiker, Sanierungsberater, Kreditgeber und Investoren. Er ist ebenso für Geschäftsleitungen, Aufsichtsgremien und Family‑Office‑Vertreter relevant, die in Transaktionen oder Restrukturierungen Optionsrechte als Steuerungsinstrument einsetzen (oder sich dagegen wappnen) müssen. Die Call‑Option – das vertragliche Recht, zu vorab definierten Konditionen Unternehmensanteile zu erwerben – ist weit mehr als ein „M&A‑Feintuning“. In Krisensituationen entscheidet ihre Ausgestaltung häufig über Timing, Kontrollwechsel und Insolvenzrisiken – und damit über den Erfolg einer Sanierung. Die jüngsten Veränderungen der Zwangsverwertungswege (u.a. Reform der öffentlichen Versteigerung in § 383 BGB durch das BEG IV) sowie die fortentwickelte Rechtsprechung zum Verfallsverbot (§ 1229 BGB) verschieben die Vorteile und Gefahren gegenüber klassischen Sicherheitenstrukturen. Dieser Aufsatz ordnet die Call‑Option dogmatisch ein, zeigt typische Einsatzfelder, beleuchtet die kritischen Schnittstellen zu § 1229 BGB, zu Anfechtungs‑ und Nachrangregeln (§§ 129 ff., 135, 39 InsO) und gibt konkrete Gestaltungsleitlinien.

17.06.2022 14:50
Das Vertragsrecht ist ein fundamentaler Bestandteil unseres täglichen Lebens, der die Grundlage für die Beziehungen zwischen den Parteien eines Vertrags bildet. Von der Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und Annahme bis hin zu den Rechtsfolgen von Rücktritt und Widerruf - dieses Rechtsgebiet regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vertragsabschlüsse und deren Durchführung. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts betrachten, einschließlich der verschiedenen Vertragsarten und der Möglichkeiten des Rücktritts und Widerrufs.
SubjectsVertragsrecht
14.01.2022 15:05
Die Frage der Sittenwidrigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, die zur Zeit des Vertragsschlusses gegeben sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.06.2013 (Az.: II ZR 207/10) folgendes entschieden:
Di
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Wettbewerbsverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit
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1261 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 08.10.2025 16:14
1. Ein in Malta ansässiger Glückspielanbieter mit maltesischer Glückspiellizenz, der im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2020 die Teilnahme an Online-Glücksspielen in Deutschland (außerhalb von Schleswig-Holstein) angeboten hat, hat gegen § 4 Abs. 4...
published on 20.03.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 81/11 Verkündet am: 20. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
published on 21.03.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 189/12 vom 21. März 2013 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. März 2013 durch die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub, die Richterin Dr. Brückner und den Rich
published on 11.10.2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 446/15 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:111016UXIZR446.15.0 De
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