Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 90 Begriff der Sache

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

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Rechtsanwalt

Markus Keubke, LL.M.
Fachanwalt für
Medizinrecht
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25/09/2023 15:59

Das Sachenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Personen zu körperlichen Gegenständen, insbesondere wer Rechte an einer Sache hat und wie diese Rechte übertragen werden können. Im Zentrum stehen Begriffe wie Eigentum, Besitz und beschränkte dingliche Rechte wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten. Es dient der Klarheit und Sicherheit von Rechtsverhältnissen bezüglich Sachen und schützt sowohl Eigentümer als auch Besitzer in ihren jeweiligen Rechten.
SubjectsSachenrecht
by Rechtsanwalt Markus Keubke, LL.M., Rechtsanwalt Markus Keubke, LL.M.
16/01/2014 14:11

Diese Frage stellt im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes von Tieren eine spannende Frage, da vom Zustand der Kaufsache, ob neu oder gebraucht, u.a. die Dauer der Gewährleistung abhängt. Bei neuen Sachen muss die Gewährleistung gemäß § 475 Abs. 2 BGB mi
21/06/2008 14:58

Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
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published on 31/05/2022 17:05

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 167/06 Verkündet am: 26. November 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
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