Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

25/05/2009 09:27

Bei einem Verein handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Zahl von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Zugleich stellt der Verein die Grundform der Körperschaften dar.Hierbei wird zwischen einem rechtsfähigen
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 28/12/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegne
published on 29/11/2018 00:00

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark
published on 21/04/2016 00:00

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 21. April 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 93/13/EWG — Art. 7 — Nationale Vorschriften zur Regelung des Insolvenzverfahrens — Schulden aus einem...
published on 10/03/2016 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger, der Synagogengemeinde zu A-Stadt e. V., begehrt von dem beklagten Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt die Festsetzung und Auszahlung seines Anteils an dem auf der Grundlage eines Staatsvertrags gewährten Lande
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.