Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 12 BGB
Artikel schreiben10 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 12 BGB.
10 Artikel zitieren § 12 BGB.
Telefonbuch: Anspruch auf kostenlose Eintragung unter der Geschäftsbezeichnung
05.06.2014
Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ eingetragen zu werden.
Internetrecht: unlautere Behinderung durch Tippfehlerdomain
08.05.2014
Ein auf der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse gebildeter Domainname kann gegen das Verbot unlauterer Behinderung gem. § 4 Nr. 10 UWG verstoßen.
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar
26.01.2012
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
Domainrecht: Kein Anspruch auf „Sperrung“ einer Internet-Domain
12.01.2012
DENIC ist grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt-BGH vom 19.02.04-Az:I ZR 82/01
Domainrecht: Unberechtigte Namensanmaßung bei Top Level Domain „Info“
12.01.2012
unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S.1 Alt.2 BGB-BGH vom 21.09.06-Az:I ZR 201/03
Domainrecht: Priorität einer Domainregistrierung durch Treuhänder
12.01.2012
wenn für Gleichnamige einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist-BGH vom 08.02.07-Az:I ZR 59/04
Markenrecht: BCC
14.08.2011
BGH-Urteil vom 20.01.2011-Az: I ZR 10/09-Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Die
Unzulässige Mitteilung an SCHUFA wegen fehlender Interessenabwägung
17.01.2010
Rechtsanwalt für Datenschutzrecht - SCHUFA - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Internetrecht: BGH: Zur Möglichkeit einer unlauteren Mitbewerberbehinderung durch Registrierung eines Domainnamens
16.06.2009
BGH vom 19.02.09 - Az: I ZR 135/06 - Rechtsanwalt für Internetrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

118 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 12 BGB.
Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 188/09
bei uns veröffentlicht am 28.09.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/09 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2012 - I ZR 150/11
bei uns veröffentlicht am 13.12.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 150/11 Verkündet am: 13. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2012 - V ZB 2/12
bei uns veröffentlicht am 11.10.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 2/12 vom 11. Oktober 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 12 Abs. 1, 3; BGB § 878 Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2010 - I ZR 119/08
bei uns veröffentlicht am 18.11.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 119/08 Verkündet am: 18. November 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein