Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 202 BGB
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8 Artikel zitieren § 202 BGB.
Erbrecht: Feststellung der Vaterschaft und Verjährung des Pflichtteils
03.04.2018
Wird eine Vaterschaft erst 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers rechtskräftig festgestellt, ist ein Pflichtteilsanspruch des Kindes bereits verjährt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Arbeitsrecht: Wirksamkeit einer Ausschlussfrist, die Mindestlohnansprüche nicht ausschließt
10.08.2017
Schließt eine Ausschlussklausel Mindestlohnansprüche nicht von der Regelung aus, führt dies nicht zur gesamten Unwirksamkeit der Ausschlussklausel.
Zwangsvollstreckungsrecht: Zur Abwendung einer Sicherungsvollstreckung
23.03.2015
Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreijährigen Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB.