Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 214 Wirkung der Verjährung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.

(2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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09/04/2018 11:18

Bei vom Erblasser nicht geltend gemachten Rentenansprüchen kann der Zahlungspflichtige dem Erben gegenüber diejenigen Einwände geltend machen, die ihm gegen den Erblassen zustanden und die Einrede der Verjährung erheben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
16/10/2017 11:11

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
03/03/2016 09:53

Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis der VOB/B nicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.
28/01/2016 17:32

Ein Krankenversicherer hat ca. 21.500 EUR für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation dort nicht gewährleistet war.
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(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach §

(1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. Die Vorschrift des § 21
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published on 09/11/2024 12:25

Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene
published on 06/11/2024 14:37

1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. 2. Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt
published on 03/08/2023 22:48

Amtsgericht Köpenick Im Namen des Volkes Urteil   In dem Rechtsstreit   A, - Klägerin -   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bierbach, Streifler & Partner, Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,   gegen
published on 17/02/2021 14:05

Ein Mieter macht Schadens- und Erstattungsansprüche in Höhe von 27.069,54 Euro geltend: Im Zuge von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sollen sowohl Schäden an seinem Inventar als auch an den von ihm bewohnten Wohnungen und K
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