Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 71 Änderungen der Satzung

(1) Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung sind eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizufügen. In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung, die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und, wenn die Satzung geändert worden ist, ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde, auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen.

(2) Die Vorschriften der §§ 60, 64 und 66 finden entsprechende Anwendung.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 78 Festsetzung von Zwangsgeld


(1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1, des § 72, des § 74 Abs. 2, des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. (2) In gleicher Weise können
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung


Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 60 Zurückweisung der Anmeldung


Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 66 Aufbewahrung von Dokumenten


Die mit einer Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt.

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 W 2249/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Nürnberg vom 22.09.2015 (Gz: VR ... Fall y) abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidung über die Regis

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 13. Nov. 2015 - 12 W 1845/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 05.08.2015 (Gz: VR xx Fall y) abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidung über die Register

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2015 - 12 W 882/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 04.05.2015 [Gz: …] abgeändert. II. Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidu

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Sept. 2014 - 12 W 2015/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Nürnberg vom 03.09.2014 (Gz: VR ... Fall ...) abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidung über die Regist

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2018 - 6 AZR 385/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. März 2017 - 10 Sa 587/16 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Feb. 2016 - I-3 Wx 4/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Geschäftswert: 5.000,-- €. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 1. ist ein am 5. Oktober 1954 gegründeter Verein, der gemäß § 1 seiner Satzung in der im Vereinsregister eingetragenen Fassun

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Okt. 2013 - 11 Wx 39/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Mannheim -Registergericht- vom 24. Januar 2013 und 27. März 2013 - 00 AR 137/13- aufgehoben und die Sache dem Registergericht zur erneuten Bescheidung unt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde von ver.di gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - wird zurückgewiesen.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Dez. 2012 - 3 W 93/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Koblenz vom 31. Mai 2012 in der Fassung des Beschlusses vom 20. Juni 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der.

Landgericht Freiburg Urteil, 15. Mai 2012 - 14 O 46/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor 1. Das Urteil des Bezirksportgerichts des Bezirks B. des Beklagten, Nr. 00372-11/12-BSGB/HRB vom 01.12.2011, mit dem die Verbandsspiele Fußball Herren Bezirksliga B. Saison 2011/2012 - vom 03.09.2011, FC RW S. - FV W.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Jan. 2012 - 14 Wx 21/11

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Waldshut-Tiengen vom 14. März 2011 (VR 850) aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, die am 23. Januar 2010 beschlossene Neufassung der S

Referenzen

Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
Die mit einer Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt.