Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 83 Stiftungsverfassung und Stifterwille

(1) Die Verfassung der Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft und insbesondere die Satzung bestimmt.

(2) Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise den mutmaßlichen Willen des Stifters zu beachten.

ra.de-OnlineKommentar zu § 83 BGB

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 83 BGB

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 83 BGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2019 - XII ZB 164/19

bei uns veröffentlicht am 02.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 164/19 vom 2. Oktober 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1908 i Abs. 2 Satz 1, 2301 a) Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, du

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2016 - 31 Wx 161/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 23.02.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte 1) hat die den Beteiligten zu 2) und 3) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2017 - 31 Wx 211/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4, 7, 8 und 9 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 26.4.2015 werden verworfen. 2. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2, 3, 5 gegen den Beschluss des Amts

Amtsgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Nov. 2015 - 90 VI 701/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2. vom 14.05.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 1 Gründe: 2I. 3Der am 21.12.1942 geborene Erblasser besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Er lebte zuletzt bis zu seinem Tod in Guatemala. 4Der B

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2011 - II R 45/09

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die die ... Stiftung (S) durch Stiftungsgeschäft vo

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 K 4080/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Zuwendung in einen Vermögensstock als Spende abzugsfähig ist.2 Die im Jahre 1925 geborene Klägerin (Kl) erz

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Juni 2009 - 8 W 501/08

bei uns veröffentlicht am 10.06.2009

Gründe   1  1. Die Beteiligten werden zu den Rechtsbeschwerden der Beteiligten Ziffer 2 und 3 gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 2008 nach Vorberatung des Senats darauf hingewiese

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 04. Juni 2009 - 1 K 156/04

bei uns veröffentlicht am 04.06.2009

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform der Genossenschaft. Unternehmensgegenstand ist u.a. die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder. Die Beteiligten stritten im Anschluss an eine Au

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 26. Feb. 2009 - 6 K 1701/08

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 24.07.2008 wird insoweit aufgehoben, als § 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung dahingehend abgeändert wird, dass die Stadt Illertissen als alleiniger Destinatär für das 1/5 der Erträge de