Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht

Die Vorschriften des § 68 gelten auch für Bestimmungen, die den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands beschränken oder die Vertretungsmacht des Vorstands abweichend von der Vorschrift des § 26 Absatz 2 Satz 1 regeln.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 26 Vorstand und Vertretung


(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister


Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2008 - 5 StR 96/08

bei uns veröffentlicht am 27.11.2008

5 StR 96/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 27. November 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betrugs u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. November 2008, an der teilgenommen haben:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2008 - XII ZB 37/08

bei uns veröffentlicht am 16.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 37/08 vom 16. April 2008 in der Unterbringungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FGG § 30 Abs. 1 Satz 3, § 69 g Abs. 5 Satz 2, § 70 m Abs. 3 Die von § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG eröffnete Möglichkei

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2000 - XII ZB 69/00

bei uns veröffentlicht am 11.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 69/00 vom 11. Oktober 2000 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 4 Die gegen den Willen eines Betreuten in regelmäßigen, hier zweiwöchentlichen, Zeitabst

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2015 - 12 W 882/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 04.05.2015 [Gz: …] abgeändert. II. Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidu

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(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2)...