Strafprozeßordnung - StPO | § 155a Täter-Opfer-Ausgleich

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken. Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten darf die Eignung nicht angenommen werden.

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published on 04/11/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 551/10 vom 4. November 2010 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. November 2010 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
published on 19/12/2002 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________ StGB § 46a Nr. 1 und 2 Bei Gewaltdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich mit der zu Gunsten des Angeklagten w
published on 16/10/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 227/06 Verkündet am: 16. Oktober 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 09/05/2000 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1 Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den
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