Strafprozeßordnung - StPO | § 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Erwägt die Staatsanwaltschaft, die öffentliche Klage zu erheben, so vermerkt sie den Abschluß der Ermittlungen in den Akten.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 11/12/2015 00:00
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2015 aufgehoben.
Es ergeht gegen den Beschuldigten der anliegende Haftbefehl.
Gründe
I.
1
Die Staatsanwaltschaft Hamburg
published on 22/07/2015 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Nebenklägers wird die Verfügung des Strafkammervorsitzenden vom 8. Juli 2015 mit der Maßgabe aufgehoben, dass dem Beistand des Nebenklägers Akteneinsicht in folgende Bestandteile der Verfahrensakten gewährt wird:
..
published on 16/12/2014 00:00
Tenor
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine
published on 05/02/2010 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Nebenklägers gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 2. großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Magdeburg vom 22. Dezember 2009 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
Die Beschwerde der Nebenklä
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