(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.

(2) Das Urteil wird durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe verkündet. Die Eröffnung der Urteilsgründe geschieht durch Verlesung oder durch mündliche Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts. Bei der Entscheidung, ob die Urteilsgründe verlesen werden oder ihr wesentlicher Inhalt mündlich mitgeteilt wird, sowie im Fall der mündlichen Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe soll auf die schutzwürdigen Interessen von Prozessbeteiligten, Zeugen oder Verletzten Rücksicht genommen werden. Die Verlesung der Urteilsformel hat in jedem Falle der Mitteilung der Urteilsgründe voranzugehen.

(3) Das Urteil soll am Schluß der Verhandlung verkündet werden. Es muß spätestens zwei Wochen danach verkündet werden, andernfalls mit der Hauptverhandlung von neuem zu beginnen ist. § 229 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 gilt entsprechend.

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StPO: Zur Frist einer Urteilsverkündung

31.07.2014

Die zeitliche Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlung und der Urteilsverkündung soll sicherstellen, dass die Schlussvorträge und das letzte Wort bei der Beratung allen Richtern noch in Erinnerung sind.
Allgemeines

Strafrecht: Zum „Verlust oder dauernden Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes" i.S.v. § 226 Abs.1 Nr.2 StGB

08.12.2011

Der infolge einer vorsätzlichen Körperverletzung verursachte (operative) Verluste eines Hodens stellt weder eine schwere Körperverletzung im Sinne des „Verlustes oder der dauernden Gebrauchsunfähigkeit
Körperverletzung

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 100a Telekommunikationsüberwachung


(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F

Strafprozeßordnung - StPO | § 356 Urteilsverkündung


Die Verkündung des Urteils erfolgt nach Maßgabe des § 268.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 229 Höchstdauer einer Unterbrechung


(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden. (2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat. (3) Hat eine Hauptverhandlun

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2009 - 1 StR 515/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 515/09 vom 27. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2009 beschlossen : Auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - 1 StR 605/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 6 0 5 / 1 3 vom 12. März 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen d

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2019 - 1 StR 632/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 632/18 vom 10. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2019:101019U1STR632.18.0 Der 1. Stra

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2005 - 5 StR 432/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2005

5 StR 432/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. Oktober 2005 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Totschlags u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Oktober 2005 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten S und Si wird

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07

bei uns veröffentlicht am 20.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 58/07 vom 20. Juni 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juni 2007 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision der Angeklagten wird

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2006 - 4 StR 452/06

bei uns veröffentlicht am 30.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 452/06 vom 30. November 2006 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ____________________ StPO § 268 Abs. 3 Satz 2 Die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2001 - 2 StR 42/01

bei uns veröffentlicht am 09.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 42/01 vom 9. Mai 2001 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2001 - 2 StR 194/01

bei uns veröffentlicht am 06.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 194/01 vom 6. Juni 2001 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 6. Juni 2001 gemäß § 349

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08

bei uns veröffentlicht am 10.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 239/08 vom 10. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf d

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08

bei uns veröffentlicht am 11.07.2008

5 StR 74/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 25. Juni und 11. Juli 2008, an der teilgenommen habe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2000 - 1 StR 617/00

bei uns veröffentlicht am 10.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 617/99 vom 10. Mai 2000 in der Strafsache gegen wegen Totschlags u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2000 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 33a StPO beschlossen: 1. Der Beschluß des Senats vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - 5 StR 349/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO § 229 Abs. 1, § 268 Abs. 3 Satz 2 Der Senat neigt zu der Auffassung, dass die besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen in § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO, anders als die neue Dreiwochenfr

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2000 - 1 StR 93/00

bei uns veröffentlicht am 11.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 93/00 vom 11. Juli 2000 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Juli 2000, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter am Bu

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - 1 StR 159/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 159/17 vom 9. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen zu 1., 3., 4. und 5.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 2.: Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:090518B1STR159.17.0 Der 1. Strafsenat des.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Jan. 2016 - 1 Ws 8/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Beschwerde wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Strafkammervorsitzenden vom 30. Januar 2015 auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. 1Zusatz: 2Zutreffend hat der nach §§ 36 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 S t R 4 9 8 / 1 4 vom 13. Mai 2015 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 5. März 2015 in der Sitzung am 13. Mai 2015

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2014 - 3 StR 130/14

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 1 3 0 / 1 4 vom 14. Mai 2014 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. März 2014 - 2 Ws 40/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung und den ausführlichen und in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses der Strafkammervorsitzenden vom 3. Februar 2014, die durch das Vorbringen des Besch

Landgericht Kiel Urteil, 29. März 2007 - II KLs 15/04

bei uns veröffentlicht am 29.03.2007

Tenor In Ergänzung des Urteils der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel vom 1. Juli 2004 (II KLs 15/04) wird gegen den Verurteilten die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Verurteilte trägt die Kosten des Nachverfahrens und die der

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(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden. (2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat. (3) Hat eine Hauptverhandlung bereits an...