Strafprozeßordnung - StPO | § 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen

Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen. Dies gilt nicht für die in § 258 bezeichneten Anträge. § 249 findet entsprechende Anwendung.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren


(1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind. (2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen

Strafprozeßordnung - StPO | § 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes


(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort. (2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. (3) Der A

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6, § 246 Abs. 1 Wurde eine Hauptverhandlung extrem verzögert, namentlich durch zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellte Beweisanträge , ist zur Verhinderung we

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2010 - 4 StR 192/10

bei uns veröffentlicht am 03.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 192/10 vom 3. August 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag hin - und der Beschwerdef

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2005 - 5 StR 514/04

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

5 StR 514/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. März 2005 in der Strafsache gegen wegen versuchter Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2005 beschlossen: 1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiederei

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - 5 StR 226/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 226/17 vom 29. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2017:290617B5STR226.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag d

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Juli 2016 - 114 Cs - 110 Js 9832/15 - 145/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 05.07.2016, an der teilgenommen haben: Richterin am Amtsgericht I als Richterin Referendar U als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Rechtsanwalt B als Verteidiger des An

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(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort. (2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. (3) Der Angeklagte ist...
(1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind. (2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn...
(1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind. (2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn...