Strafprozeßordnung - StPO | § 175 Anordnung der Anklageerhebung

Strafprozeßordnung - StPO | § 175 Anordnung der Anklageerhebung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

23/12/2011 12:29

Kein Wegfall oder Kürzung des Vergütungsanspruchs wegen unzureichender und pflichtwidriger Leistung des Rechtsanwalts-BGH vom 15.07.04-Az: IX ZR 256/03-Rechtsanwalt für Anwaltshaftung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 09/11/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 302/11 vom 9. November 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit u.a. zu 2. und 3.: Bestechung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vo
published on 28/06/2016 00:00

Tenor Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird angewiesen, die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen und bis zur Entscheidungsreife durchzuführen. Gründe I. Der Antrag der Anzeigeerstat
published on 04/11/2016 00:00

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatterin, gegen die ihren am 26. Juli 2015 verstorbenen Ehemann K.H. behandelnden Ärzte der Fachklinik X. und des Klinikums Y. GmbH die Erhebung der öffentlichen Klage zu beschließen, hilfsweise die Durchführung weit
published on 01/06/2015 00:00

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatterin G. L. auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen. Gründe   1 Mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.