Strafprozeßordnung - StPO | § 205 Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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19/04/2012 14:21
Zur Frage, ob dies als Entschuldigung für die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin des Bußgeldverfahrens ausreicht-OLG Hamm vom 21.02.12-Az:III-3 RBs 365/11
Subjectsandere
20/12/2011 11:44
Auszug - Anwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
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(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht
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(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
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published on 19/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 35/19 2 AR 289/18 vom 19. Februar 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel Az.: 25 AR allg 1403/18 Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart 5 Ds 43 Js 18153/1
published on 19/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 21/19 2 AR 6/19 vom 19. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Vertreten durch: Rechtsanwalt Az.: 42 Ls 1044 Js 19482/14 Amtsgericht Bad Kreuznach 1044 Js 19482/14 Staatsanwa
published on 09/07/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 155/19 vom 9. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung ECLI:DE:BGH:2019:090719B3STR155.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und n
published on 25/10/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 165/12 vom 25. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Angeklagten und des Generalbundesanwalts am 25. Oktober 2012 beschl
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