Strafprozeßordnung - StPO | § 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
Strafprozeßordnung - StPO | § 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Findet die Hauptverhandlung gegen mehrere Angeklagte statt, so kann durch Gerichtsbeschluß einzelnen Angeklagten, im Falle der notwendigen Verteidigung auch ihren Verteidigern, auf Antrag gestattet werden, sich während einzelner Teile der Verhandlung zu entfernen, wenn sie von diesen Verhandlungsteilen nicht betroffen sind. In dem Beschluß sind die Verhandlungsteile zu bezeichnen, für die die Erlaubnis gilt. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
10 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 10/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 19/13 vom 10. April 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Einbruchsdiebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 10. Apri
published on 30/05/2013 00:00
5 StR 309/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 30. Mai 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Insolvenzverschleppung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Mai 2013 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angek
published on 21/03/2002 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; § 73c; § 332 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; § 334 1. Ein Amtsträger ohne eigene Entscheidungszuständigkeit erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit, wenn er sich als fachliche
published on 16/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 462/11 vom 16. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Besc
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.