Strafprozeßordnung - StPO | § 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter

Strafprozeßordnung - StPO | § 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Im Sinne dieses Gesetzes ist
Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,
Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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published on 10/03/2014 00:00

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich (weiter) gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung. 1. Gegen de
published on 16/01/2014 00:00

Tenor Dem Kläger wird unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt ... aus ... Prozesskostenhilfe bewilligt. Mehrkosten, die sich daraus ergeben, dass der Bevollmächtigte seinen Sitz nicht im Gerichtsbezirk hat, werden nicht erstattet.
published on 01/08/2018 00:00

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2018 - HEs 3 Ws 211/18, HEs 3 Ws 212-219/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des G
published on 27/06/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81b 2. Alt. StPO.
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