Strafprozeßordnung - StPO | § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren

(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Sie läuft nicht, wenn die Belehrung nach § 171 Satz 2 unterblieben ist.

(2) Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierüber und über die dafür vorgesehene Form ist er zu belehren; die Frist läuft nicht, wenn die Belehrung unterblieben ist. Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann, oder wenn die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1, § 153a Abs. 1 Satz 1, 7 oder § 153b Abs. 1 von der Verfolgung der Tat abgesehen hat; dasselbe gilt in den Fällen der §§ 153c bis 154 Abs. 1 sowie der §§ 154b und 154c.

(3) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muß die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben. Er muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.

(4) Zur Entscheidung über den Antrag ist das Oberlandesgericht zuständig. Die §§ 120 und 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden.

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Der Vorwurf der gewerbsmäßigen Patentverletzung nach § 142 II PatG ist ein Qualifikationstatbestand, der im Gegensatz zum Grundtatbestand des § 142 I PatentG nicht im Katalog der Privatklagedelikte des § 374 StPO e
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Bei Kursmanipulation durch Scalping steht einem Geschädigten jedenfalls dann ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zu, wenn die zur Kursmanipul
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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage


(1) Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger


(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach 1. den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,2. den §§ 211 und 212

Strafprozeßordnung - StPO | § 171 Einstellungsbescheid


Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Be
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 120


(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 120b


In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e des Strafgesetzbuches
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen


(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen u

Strafprozeßordnung - StPO | § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit


(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein

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Strafprozeßordnung - StPO | § 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung


(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte wegen der Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird. (2) Dasselbe gilt, wenn er wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Jan. 2015 - Vf. 1-VI-14

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 22. Sept. 2015 - Vf. 112-VI/14 a

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Nov. 2018 - 2 BvR 882/17

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Nov. 2018 - 2 BvR 2172/18

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Tenor 1. Der Verpflichtungsantrag des ... vom 20.10.2016 gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 14.10.2016 wird verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Rechtsbeschwerd

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 31. Mai 2017 - 20 Ws 88/17

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Jan. 2017 - 2 Ws 336/16

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Tenor 1. Der Antrag des Anzeigeerstatters A vom 7. November 2016 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 7. Oktober 2016 - 10 Zs 1911/16 - wird als unzulässig verworfen. 2. Eine Kostenent

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Jan. 2017 - 20 Ws 311/16

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. Dez. 2016 - 2 BvR 374/16

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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 04. Nov. 2016 - 2 Ws 396/16

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatterin, gegen die ihren am 26. Juli 2015 verstorbenen Ehemann K.H. behandelnden Ärzte der Fachklinik X. und des Klinikums Y. GmbH die Erhebung der öffentlichen Klage zu beschließen, hilfsweise die Durchführung weit

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2016 - 4 Ws 232-235/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2016 - 2 ARs 335/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 335/16 2 AR 174/16 vom 4. Oktober 2016 in dem Klageerzwingungsverfahren gegen Antragsteller: Az.: 2 Ws 102/16 Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen ECLI:DE:BGH:2016:041016B2ARS335.16.0 Der 2. Strafsenat des.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Apr. 2016 - 2 BvR 1155/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls unbegründet ist.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. März 2016 - 2 BvR 408/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), weil sie unzulässig ist.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. Nov. 2015 - 2 BvR 2577/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussichten auf Erfolg. 2

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Aug. 2015 - 2 VAs 19 - 21/15; 2 VAs 19/15; 2 VAs 20/15; 2 VAs 21/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor 1. Der Antrag des Anzeigeerstatters G. K. vom 6. Juli 2015 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Bescheide der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 30. September 2014 - 140 Js 15952/14 -, vom 15. Dezember 2014 - 140 Js 26670/14 - und vom 26. Ma

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Juli 2015 - 6 Ws 2/15; 6 Ws 002/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatter auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Generalbundesanwalts vom 2. Februar 2015 wird als unzulässig v e r w o r f e n . Gründe   I. 1 1. Die Anzeigeerstatter bezichtigten die

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juni 2015 - 1 VAs 12/15 und 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Verfahren III-1 VAs 12/15 und 13/15 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung werden auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen. Der Geschäftswert wird auf bis 65.000,00 Euro festges

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 2 Ws 69/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatterin G. L. auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen. Gründe   1 Mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Mai 2015 - 1 Ws 242/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatterin Dr. Z. auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft U. vom 24. September 2013 wird als unbegründet verworfen. Die Anzeigeerstatterin hat die durch das Verfahren über

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Apr. 2015 - 20 Ws 74/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1. Die Vorlage mit dem Ziel des Ausschlusses von Rechtsanwalt ... als Verteidiger des Beschuldigten M. W. im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock, Az.: 364 Js 22188/14, wegen falscher uneidlicher Aussage ist unzulässig.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Apr. 2015 - III-2 Ws 101/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor Der Senat regt an, das Verfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO mit der Auflage, dass der Beschuldigte einen Betrag von 800 Euro an die Staatskasse zu zahlen hat, vorläufig einzustellen. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Der Antragsteller bezichtigt den Bes

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 31. März 2015 - 2 Ws 48/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Der Antrag des Anzeigeerstatters M. vom 4. Februar 2015 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts betreffend den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft K. vom 21. Januar 2015 - 7 Zs 2314/14 - wird als unzulässig

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(1) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Gericht von Strafe absehen könnte, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts, das für die Hauptverhandlung zuständig wäre, von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen. (2) Ist die Klage...
(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte wegen der Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird. (2) Dasselbe gilt, wenn er wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert oder an einen...
(1) Ist eine Nötigung oder Erpressung (§§ 240, 253 des Strafgesetzbuches) durch die Drohung begangen worden, eine Straftat zu offenbaren, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Tat, deren Offenbarung angedroht worden ist, absehen, wenn nicht wegen...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuche...
In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e des Strafgesetzbuches). § 120...
In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e des Strafgesetzbuches). § 120...
In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e des Strafgesetzbuches). § 120...