Strafprozeßordnung - StPO | § 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Der Vorsitzende des Gerichts kann auch von Amts wegen die Herbeischaffung weiterer als Beweismittel dienender Gegenstände anordnen.
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(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach 1. den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,2. den §§ 211 und 212
(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Abs
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published on 13/02/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerden der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 2014 werden als unbegründet
verworfen.
Die Verurteilten haben
published on 18/02/2014 00:00
Tatbestand
1
A. Der Kläger begehrt erneut den Billigkeitserlass der Grundsteuer (GrSt) auf sein selbstgenutztes Hausgrundstück aus persönlichen bzw. wirtschaftlichen Billigkeitsgründen, nachdem ein vorheriger Antrag bereits bestandskräftig abgelehn
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