Strafprozeßordnung - StPO | § 263 Abstimmung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
(2) Die Schuldfrage umfaßt auch solche vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen.
(3) Die Schuldfrage umfaßt nicht die Voraussetzungen der Verjährung.
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F
(1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177, 178, 184b Absatz 2 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder2. wiederholt oder fortgesetzt eine di
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published on 22/05/2001 00:00
5 StR 75/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 22. Mai 2001 in der Strafsache gegen wegen Betruges u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2001 beschlossen: 1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen St
published on 22/05/2001 00:00
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5 StR 159/10 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 31. August 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Waffen u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 31. August 2010, an der teilgen
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