Strafprozeßordnung - StPO | § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung

(1) Hält ein Gericht vor Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so legt es die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft diesem vor; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Das Gericht, dem die Sache vorgelegt worden ist, entscheidet durch Beschluß darüber, ob es die Sache übernimmt.

(2) Werden die Akten von einem Strafrichter oder einem Schöffengericht einem Gericht höherer Ordnung vorgelegt, so kann der Angeklagte innerhalb einer bei der Vorlage zu bestimmenden Frist die Vornahme einzelner Beweiserhebungen beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, dem die Sache vorgelegt worden ist.

(3) In dem Übernahmebeschluß sind der Angeklagte und das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, zu bezeichnen. § 207 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Anfechtbarkeit des Beschlusses bestimmt sich nach § 210.

(4) Nach den Absätzen 1 bis 3 ist auch zu verfahren, wenn das Gericht vor Beginn der Hauptverhandlung einen Einwand des Angeklagten nach § 6a für begründet hält und eine besondere Strafkammer zuständig wäre, der nach § 74e des Gerichtsverfassungsgesetzes der Vorrang zukommt. Kommt dem Gericht, das die Zuständigkeit einer anderen Strafkammer für begründet hält, vor dieser nach § 74e des Gerichtsverfassungsgesetzes der Vorrang zu, so verweist es die Sache an diese mit bindender Wirkung; die Anfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses bestimmt sich nach § 210.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 103 Verbindung mehrerer Strafsachen


(1) Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene können nach den Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts verbunden werden, wenn es zur Erforschung der Wahrheit oder aus anderen wichtigen Gründen geboten ist. (2) Zuständig ist das Jugendgeri
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74e


Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach §
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss


(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltsc

Strafprozeßordnung - StPO | § 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses


(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen

Strafprozeßordnung - StPO | § 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern


Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Un

Strafprozeßordnung - StPO | § 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten


Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 638/17 vom 21. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2018:210618B4STR638.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2019 - 3 StR 221/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 221/18 vom 21. August 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:210819B3STR221.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführerin und des Generalbunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2005 - 1 StR 350/05

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

BGHR: ja BGHSt: nein ___________________ StPO § 338 Nr. 1, GVG § 76 Abs. 2 Die Entscheidung über die Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (§ 76 Abs. 2 GVG) kann nicht deshalb geändert werden, weil wegen einer Änderung des Geschä

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2018 - 2 ARs 295/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 295/18 2 AR 73/18 vom 27. November 2018 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung Az.: 700 AR 42/18 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 390 Js 54287/16 Staatsanwaltschaft Oldenburg 42 Ds 87/17 Amtsgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2011 - 4 StR 144/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 144/11 vom 10. Mai 2011 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. Mai 2011 ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2002 - 1 StR 306/02

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja _________________ StPO § 225a § 225a Abs. 1 bis 3 StPO findet im Berufungsverfahren entsprechende Anwendung. BGH, Beschl. vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02 - LG Ulm/Donau BUNDESGERICHTSHOF B

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - 2 StR 106/11

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 106/11 vom 25. Mai 2011 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Ziff. 2 auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Mai

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 164/11 vom 28. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2012 - 1 StR 6/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 6/12 vom 7. März 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ StPO §§ 209, 209a, 210, 309, 338 Nr. 4; GVG §§ 24, 26, 74b. Die Jugendschutzkammer hat i

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2000 - 5 StR 193/00

bei uns veröffentlicht am 07.06.2000

5 StR 193/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. Juni 2000 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2000 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten L.   wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 29. April 2015  auch soweit es die Mitangeklagten R.      und N.        betrifft mit den Feststellungen a

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2016 - 5 StR 266/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 266/16 vom 21. Juni 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2016:210616B5STR266.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2016 beschlossen: Auf die Revision des Beschuldigten wird d

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2016 - 2 StR 481/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 481/14 vom 3. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung ECLI:DE:BGH:2016:030216U2STR481.14.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 3. Fe

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2016 - 2 StR 159/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 159/15 vom 3. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen schwerer Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030216U2STR159.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlun

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Okt. 2015 - 2 Ws 291/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Nebenklägerin gegen die Verfügung der Vorsitzenden des Landgerichts - Schwurgericht - Freiburg vom 8. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen (§ 21 GKG). Gründe   I.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 4 StR 603/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 603/14 vom 23. April 2015 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. April 2015, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 23. Juli 2013 - 1041 Js 2496/13 Jug.KLs, 1041 Js 2496/13 Jug KLs

bei uns veröffentlicht am 23.07.2013

Tenor Die Angeklagten können einzelne Beweiserhebungen beantragen. Ihnen wird hierzu eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des vorliegenden Beschlusses eingeräumt. Gründe 1 Gemäß § 225a Abs. 2 StPO können im Fall einer Vorlage der Akten d

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Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der in § 74e des...
Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der in § 74e des...
Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der in § 74e des...
(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es...
(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es...
(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es...
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(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...
(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...
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Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Unzuständigkeit...
Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Unzuständigkeit...
Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Unzuständigkeit...
Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74 ader...
Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74 ader...
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Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74 ader...
Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74 ader...
Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74 ader...
(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...
(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...
(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...