Strafprozeßordnung - StPO | § 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Strafprozessrecht: Zur „Einkesselung“ im Rahmen einer Versammlung

21.02.2017

Bei einer Strafverfolgung innerhalb einer Versammlung bestehen besondere Rücksichtnameplichten bezüglich der durch das Grundgesetz garantierten Freiheiten insbesondere hinsichtlich der friedlichen Versammlungsteilnehmer.
Allgemeines

Verkehrsstrafrecht: Zur Notwehr gegen Akte hoheitlicher Gewalt und Identitätsfeststellung auch ohne Ausweispapiere

23.09.2009

Die Identität eines Tatverdächtigen kann auch ohne Ausweispapiere festgestellt werden-OLG Hamm vom 03.05.09-Az:3 Ss 180/09
Strafrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 127 Vorläufige Festnahme


(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Festste

Strafprozeßordnung - StPO | § 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten


(1) Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnah

Strafprozeßordnung - StPO | § 163c Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung


(1) Eine von einer Maßnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläßlich festgehalten werden. Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie

Strafprozeßordnung - StPO | § 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten


(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Stra
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 163a Vernehmung des Beschuldigten


(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern. (2) Beantragt d

Strafprozeßordnung - StPO | § 69 Vernehmung zur Sache


(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher vorh

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 StR 473/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 473/13 vom 4. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4 1. Hat es der h

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2011 - 2 ARs 56/11

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 56/11 2 AR 33/11 vom 2. März 2011 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Az.: 206 Js 124418/09 Staatsanwaltschaft Augsburg Az.: 4 BerL 38/11 Generalstaatsanwaltschaft München Der 2. Strafsenat

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 7 K 14.2128

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu je ¼ zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Mai 2016 - M 7 K 16.570, M 7 E 16.795

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2018 - 4 So 24/18

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2017 - III ZR 71/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 71/17 Verkündet am: 7. September 2017 A n k e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Einl Pr ALR §§ 7

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Feb. 2016 - 3 RVs 11/16

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold zurückve

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2016 - 2 StR 25/15

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 25/15 vom 17. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:170216U2STR25.15.0 Der 2. Strafsenat des.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 13. Feb. 2015 - 4 K 395/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt festzustellen, dass die Versammlung des Landesverbandes Baden-Württemberg der NPD am 03.10.2012 in Heidelberg durch die Beklagte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Dez. 2014 - 1 Ws 521/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung wendet sich der Betroffene gegen einen Bescheid des Generalstaatsanwalts in H

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 25. Juni 2014 - 2 VAs 9/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird an das Amtsgericht Hamburg – Strafrichter – verwiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Der Betroffene hat am 7. Januar 2013 beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Freie und Ha

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 808/11

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass der am 25.01.2011 dem Kläger gegenüber angeordnete Platzverweis rechtswidrig war.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Feststellung

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 17. Okt. 2013 - 4 K 2191/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens. Tat

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. März 2011 - 1 BvR 47/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2011

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2004 - 612 Qs 53/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 104 Absatz 2 S

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. März 2011 - 1 BvR 142/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2011

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 30. April 2004 - 325 Cs 7101 Js 18/04 (171/04) - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2004 - 614 Qs 38/04 - verl

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. Jan. 2010 - 2 Ss (OWi) 282/09 I 206/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2010

Tenor 1. Das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 21.08.2009 - 21 OWi 236/09- wird aufgehoben. 2. Der Beschwerdeführer wird freigesprochen. 3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staats

Referenzen

(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher vorhanden ist, zu...