Strafprozeßordnung - StPO | § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger

Strafprozeßordnung - StPO | § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 09/10/2014 00:00

Tatbestand Am 05.06.2014 ordnete die JVA gegen den Angekl. und Untersuchungsgefangenen gem. Art. 28 BayUVollzG i. V. m. Art. 110 I BayStVollzG als Disziplinarmaßnahmen jeweils für die Dauer eines Monats eine Einkaufssperre sowie die B
published on 24/02/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 2 StR 319/15 vom 24. Februar 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. ECLI:DE:BGH:2016:240216U2STR319.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
published on 14/12/2015 00:00

Tenor 1) Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Verfügung des Vorsitzenden der 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23. November 2015, durch die die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. E. als Pflichtverteidiger des Angeklagten H. P
published on 15/09/2011 00:00

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, eine Auslagenerstattung findet nicht statt, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG. Gründe I. 1 Nach Anklageerhebung wurde mit Anordnung vom 03.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.