Strafprozeßordnung - StPO | § 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen

(1) Bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Diesen ist nach der Vernehmung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären oder Fragen an den Beschuldigten zu stellen. Ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen oder Erklärungen können zurückgewiesen werden.

(2) Bei der richterlichen Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Diesen ist nach der Vernehmung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären oder Fragen an die vernommene Person zu stellen. Ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen oder Erklärungen können zurückgewiesen werden. § 241a gilt entsprechend.

(3) Der Richter kann einen Beschuldigten von der Anwesenheit bei der Verhandlung ausschließen, wenn dessen Anwesenheit den Untersuchungszweck gefährden würde. Dies gilt namentlich dann, wenn zu befürchten ist, daß ein Zeuge in Gegenwart des Beschuldigten nicht die Wahrheit sagen werde.

(4) Hat ein nicht in Freiheit befindlicher Beschuldigter einen Verteidiger, so steht ihm ein Anspruch auf Anwesenheit nur bei solchen Terminen zu, die an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten werden, wo er in Haft ist.

(5) Von den Terminen sind die zur Anwesenheit Berechtigten vorher zu benachrichtigen. In den Fällen des Absatzes 2 unterbleibt die Benachrichtigung, soweit sie den Untersuchungserfolg gefährden würde. Auf die Verlegung eines Termins wegen Verhinderung haben die zur Anwesenheit Berechtigten keinen Anspruch.

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StPO: Verwertungsverbot infolge einer unterlassenen Belehrung nach § 136 I StPO?

29.01.2021

Ist der Vernehmung des Beschuldigten keine Belehrung nach § 136 I 2 i. V. m. § 164 IV 2 StPO durch einen Beamten des Polizeidienstes vorausgegangen, so dürfen Aussagen, die der Beschuldigte während dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden. Dies gilt nicht, wenn der verteidigte Angeklagte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung positiv gekannt hat, wenn er in der Hauptverhandlung der Verwertung zugestimmt oder nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat. Für die Annahme der Beschuldigtenstellung und der daraus resultierenden Belehrungspflichten kommt es neben der Stärke des Tatverdachtes auch auf die subjektive Ansicht des Befragten an, wie er die Fragen des Ermittlungsbeamten verstehen musste. Gewisse Verhaltensweisen durch die Polizei belegen schon nach ihrem äußeren Befund, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten gegenübertritt, selbst wenn dies gar nicht seine Absicht ist – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht

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Strafprozeßordnung - StPO | § 163a Vernehmung des Beschuldigten


(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern. (2) Beantragt d

Strafprozeßordnung - StPO | § 369 Beweisaufnahme


(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter. (2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen ei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden


(1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt. (2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können verlangen, daß der Vorsitzende den Zeugen weitere Fragen stellt. Der Vorsitzende k

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2019 - 4 StR 16/19

bei uns veröffentlicht am 24.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 16/19 vom 24. April 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ECLI:DE:BGH:2019:240419B4STR16.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesan

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein StGB § 211 Abs. 2 Wer aus terroristischen Motiven gezielt an der politischen Auseinandersetzung unbeteiligte Dritte durch einen Sprengstoffanschlag tötet, handelt aus niedrigen Beweggründen (Sprengstoffanschlag auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2006 - 1 StR 493/06

bei uns veröffentlicht am 29.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 493/06 vom 29. November 2006 BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________ MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d, StPO § 168c Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (in Fortführung von BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2009 - 5 StR 460/08

bei uns veröffentlicht am 11.11.2009

5 StR 460/08 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. November 2009 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. November 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitze

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2006 - 1 StR 567/05

bei uns veröffentlicht am 25.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 567/05 vom 25. Januar 2006 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Januar 2006 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landger

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - 5 StR 401/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

5 StR 401/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. September 2012 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. September 2012 beschlossen: 1. Auf die Revision de

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2002 - 1 StR 538/01

bei uns veröffentlicht am 21.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 538/01 vom 21. Februar 2002 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung am 19. Februar 2002 in der Sitzung vom 21. Februar 2002, an

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2019 - 5 StR 228/19

bei uns veröffentlicht am 14.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 228/19 vom 14. August 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140819B5STR228.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbund

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2012 - 1 StR 310/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 310/12 vom 21. November 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ AEUV Art. 82 Abs. 2 Satz 2 a) EMRK Art. 6 Abs. 1 EU-RhÜbk Art. 22 EurRhÜbk CZ-ErgVtr

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2007 - 5 StR 53/07

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5 StR 53/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. März 2007 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. März 2007 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2009 - 1 StR 691/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 691/08 vom 17. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 168c Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 Der Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht aus § 168c Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StPO führ

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2002 - 1 StR 82/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 82/02 vom 30. Juli 2002 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 30. Juli 2002, an der teilgenommen haben: Vorsitzender R

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2001 - 1 StR 394/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 394/01 vom 26. September 2001 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. September 2001 beschlossen : 1. Das Verfahren wird gemäß § 206a Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2011 - 3 StR 34/11

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 34/11 vom 3. März 2011 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung de

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2001 - 1 StR 470/01

bei uns veröffentlicht am 20.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 470/01 vom 20. November 2001 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2001 beschlossen :

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00

bei uns veröffentlicht am 25.07.2000

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 141 Abs. 3, MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d 1. Ist abzusehen, daß die Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren notwendig sein wird, so ist § 141 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2005 - 1 StR 396/04

bei uns veröffentlicht am 27.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 396/04 vom 27. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2005 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 05. März 2018 - 2 Ws 47/18

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen wird der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg bei dem Amtsgericht Straubing vom 05.12.2017 in Ziffer 2 und 3 und die Entscheidung der Jus

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - 1 StR 32/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 32/17 vom 26. April 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2017:260417B1STR32.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhör

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2016 - 4 StR 195/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 195/16 vom 9. August 2016 in der Strafsache gegen wegen Verabredung zu einem schweren Raub oder einer schweren räuberischen Erpressung ECLI:DE:BGH:2016:090816B4STR195.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2016 - GSSt 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 1/16 vom 15. Juli 2016 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StPO §§ 252, 52 Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweiger

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 5 ARs 64/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 ARs64/14 vom 27. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen Mordes hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 – 2 StR 656/13 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2015 beschlossen

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2014 - 4 ARs 21/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4ARs 21/14 vom 16. Dezember 2014 in der Strafsache gegen wegen Mordes hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 – 2 StR 656/13 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Dezember 2014 gemäß §

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 1 StR 381/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 8 1 / 1 4 vom 7. Oktober 2014 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Oktober 2014 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des

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(1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt. (2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können verlangen, daß der Vorsitzende den Zeugen weitere Fragen stellt. Der Vorsitzende kann diesen...