(1) Von den zum Zweck dieser Vernehmung anberaumten Terminen sind die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und der Verteidiger vorher zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie den Untersuchungserfolg gefährden würde. Das aufgenommene Protokoll ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger vorzulegen.

(2) Hat ein nicht in Freiheit befindlicher Angeklagter einen Verteidiger, so steht ihm ein Anspruch auf Anwesenheit nur bei solchen Terminen zu, die an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten werden, wo er in Haft ist.

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StPO: Verwertungsverbot infolge einer unterlassenen Belehrung nach § 136 I StPO?

29.01.2021

Ist der Vernehmung des Beschuldigten keine Belehrung nach § 136 I 2 i. V. m. § 164 IV 2 StPO durch einen Beamten des Polizeidienstes vorausgegangen, so dürfen Aussagen, die der Beschuldigte während dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden. Dies gilt nicht, wenn der verteidigte Angeklagte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung positiv gekannt hat, wenn er in der Hauptverhandlung der Verwertung zugestimmt oder nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat. Für die Annahme der Beschuldigtenstellung und der daraus resultierenden Belehrungspflichten kommt es neben der Stärke des Tatverdachtes auch auf die subjektive Ansicht des Befragten an, wie er die Fragen des Ermittlungsbeamten verstehen musste. Gewisse Verhaltensweisen durch die Polizei belegen schon nach ihrem äußeren Befund, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten gegenübertritt, selbst wenn dies gar nicht seine Absicht ist – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht

Referenzen - Gesetze | § 139b WiPrO

§ 139b WiPrO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 139b WiPrO wird zitiert von 3 anderen §§ im Wirtschaftsprüferordnung.

Strafprozeßordnung - StPO | § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr


(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177, 178, 184b Absatz 2 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder2. wiederholt oder fortgesetzt eine di

Strafprozeßordnung - StPO | § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter


Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden.

Strafprozeßordnung - StPO | § 369 Beweisaufnahme


(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter. (2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen ei

Referenzen - Urteile | § 139b WiPrO

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2012 - 5 StR 541/12

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5 StR 541/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. November 2012 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2012 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Ur

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 140/11 vom 15. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. Juni 2011, an der teilgenommen haben: Rich

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00

bei uns veröffentlicht am 25.07.2000

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 141 Abs. 3, MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d 1. Ist abzusehen, daß die Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren notwendig sein wird, so ist § 141 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2005 - 1 StR 495/04

bei uns veröffentlicht am 27.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 495/04 vom 27. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2005 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stut

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2008 - 3 StR 400/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 400/08 vom 21. Oktober 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: schweren Raubes u. a. zu 2.: Beihilfe zum schweren Raub u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwa

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2017 - 4 StR 244/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 244/16 vom 25. April 2017 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 201a Abs. 1 Nr. 2 Zu den Voraussetzungen, unter denen die Hilflosigkeit ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - 3 StR 22/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 22/16 vom 14. Juni 2016 in der Strafsache gegen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. ECLI:DE:BGH:2016:140616B3STR22.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerd

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 4 StR 442/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 442/14 vom 26. März 2015 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. März 2015, an der teilgenommen haben: Rich