Strafprozeßordnung - StPO | § 238 Verhandlungsleitung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgt durch den Vorsitzenden.
(2) Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03/04/2018 13:03
Die Ablehnung eines Antrages auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug ist mit Beschwerde anfechtbar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
21/03/2017 06:08
Bei grober Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Richtervorbehalts kann der Möglichkeit eines rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs im Rahmen der Abwägung keine Bedeutung zukommen.
19/01/2017 11:54
In der Hauptverhandlung kann ein Zeuge sich an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal aufhalten und mit einer Bild-Ton-Direktübertragung vernommen werden.
SubjectsAllgemeines
13/05/2016 11:40
Zu den Voraussetzungen der Verfahrensrüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Versagung der Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde zu einer Geschwindigkeitsmessung vorhandenen Messunterlagen.
Subjectsandere
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(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Abs
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177, 178, 184b Absatz 2 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder2. wiederholt oder fortgesetzt eine di
(1) Der Nebenkläger ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; § 145a Absatz 2 Satz 1 und § 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur Abl
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published on 30/06/2024 11:37
Im hiesigen Leitsatzurteil des Bundesgerichtshof vom 27. März 2024 (2 StR 382/23) werden lesenswerte Feststellung zu den strafprozessualen Regelungen des Selbstleseverfahrens nach § 249 StPO getroffen.
Für einen detaillierteren E
SubjectsStrafprozessrecht
published on 11/12/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 250/18 vom 11. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. ECLI:DE:BGH:2018:111218B2STR250.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gen
published on 07/12/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 320/17 vom 7. Dezember 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2017:071217U1STR320.17.0 Der
published on 20/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 44/11 vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 20. Juli 20
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