Strafprozeßordnung - StPO | § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden

(1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt.

(2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können verlangen, daß der Vorsitzende den Zeugen weitere Fragen stellt. Der Vorsitzende kann diesen Personen eine unmittelbare Befragung der Zeugen gestatten, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen ein Nachteil für das Wohl der Zeugen nicht zu befürchten ist.

(3) § 241 Abs. 2 gilt entsprechend.

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Strafprozessrecht: Zulässigkeit von Videovernehmungen

19.01.2017

In der Hauptverhandlung kann ein Zeuge sich an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal aufhalten und mit einer Bild-Ton-Direktübertragung vernommen werden.
Allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen


(1) Bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Diesen ist nach der Vernehmung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären oder Fragen an den Beschuldigten zu stellen. U

Strafprozeßordnung - StPO | § 406h Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten


(1) Nach § 395 zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen Klage und ohne Erklärung eines Anschlusses eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Sie sind zur A

Strafprozeßordnung - StPO | § 168e Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten


Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen, wenn er in Gegenwart der Anwesenheitsberechtigten vernommen wird, und kann sie nicht in anderer Weise abgewendet werden, so soll der Richter die Vernehmung von den
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 240 Fragerecht


(1) Der Vorsitzende hat den beisitzenden Richtern auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen. (2) Dasselbe hat der Vorsitzende der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger

Strafprozeßordnung - StPO | § 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden


(1) Dem, welcher im Falle des § 239 Abs. 1 die Befugnis der Vernehmung mißbraucht, kann sie von dem Vorsitzenden entzogen werden. (2) In den Fällen des § 239 Abs. 1 und des § 240 Abs. 2 kann der Vorsitzende ungeeignete oder nicht zur Sache gehöre

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2019 - 5 StR 555/19

bei uns veröffentlicht am 26.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 555/19 vom 26. November 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Totschlags u.a. ECLI:DE:BGH:2019:261119B5STR555.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2012 - 3 StR 47/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 47/12 vom 27. März 2012 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2016 - 3 StR 84/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 84/16 vom 20. September 2016 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja StPO § 247a Abs. 1 § 247a Abs. 1 StPO gestattet die einzig zulässige Art und Weise der Videovernehmung ein

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(1) Der Vorsitzende hat den beisitzenden Richtern auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen. (2) Dasselbe hat der Vorsitzende der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger sowie den...
(1) Dem, welcher im Falle des § 239 Abs. 1 die Befugnis der Vernehmung mißbraucht, kann sie von dem Vorsitzenden entzogen werden. (2) In den Fällen des § 239 Abs. 1 und des § 240 Abs. 2 kann der Vorsitzende ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen...