Strafprozeßordnung - StPO | § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen

(1) Das Gericht hat die geladenen Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten rechtzeitig namhaft zu machen. Macht die Staatsanwaltschaft von ihrem Recht nach § 214 Abs. 3 Gebrauch, so hat sie die geladenen Zeugen und Sachverständigen dem Gericht und dem Angeklagten rechtzeitig namhaft zu machen. § 200 Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt sinngemäß.

(2) Der Angeklagte hat die von ihm unmittelbar geladenen oder zur Hauptverhandlung zu stellenden Zeugen und Sachverständigen rechtzeitig dem Gericht und der Staatsanwaltschaft namhaft zu machen und ihre vollständige Anschrift anzugeben.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 200 Inhalt der Anklageschrift


(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Bew

Strafprozeßordnung - StPO | § 214 Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel


(1) Die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen ordnet der Vorsitzende an. Zugleich veranlasst er die nach § 397 Absatz 2 Satz 3, § 406d Absatz 1 und § 406h Absatz 2 Satz 2 erforderlichen Benachrichtigungen vom Termin; § 406d Absatz 4 gilt entsp

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2010 - 5 StR 119/10

bei uns veröffentlicht am 15.10.2010

5 StR 119/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Oktober 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2010

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2009 - 3 StR 376/08

bei uns veröffentlicht am 09.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 376/08 vom 9. April 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________________ GVG § 21 e Abs. 3, StPO § 338 Nr. 1 Buchst. b 1. Der Präsidiumsbeschluss über die Erric

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2016 - 1 StR 422/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 422/15 vom 7. September 2016 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2016:070916U1STR422.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verha

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Juni 2016 - 1 RBs 167/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene. 1G r ü n d e 2I. 3Gegen den

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Apr. 2015 - 2 (7) SsRs 76/15; 2 (7) SsRs 76/15 - AK 40/15

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts F. vom 11. Dezember 2014 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. 2. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

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(1) Die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen ordnet der Vorsitzende an. Zugleich veranlasst er die nach § 397 Absatz 2 Satz 3, § 406d Absatz 1 und § 406h Absatz 2 Satz 2 erforderlichen Benachrichtigungen vom Termin; § 406d Absatz 4 gilt entsprechend. Die...