Strafprozeßordnung - StPO | § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses

Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte Anklageschrift.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses


(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - 5 StR 289/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 289/16 vom 3. August 2016 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030816B5STR289.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. August 2016 beschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 164/11 vom 28. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2010 - 1 StR 538/10

bei uns veröffentlicht am 03.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 538/10 vom 3. Dezember 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2010 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urtei

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Nov. 2018 - 2 Rev 92/18

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor Das Verfahren wird, soweit es die zu dem führenden Verfahren 3111 Js 86/17 hinzuverbundene Anklage gemäß Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 15. September 2017 (Az.: 2109 Js 627/17) betrifft, auf Kosten der Staatskasse, die

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 4 StR 603/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 603/14 vom 23. April 2015 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. April 2015, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Jan. 2010 - 1 Ss 1506/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen a u f g e h o b e n . Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu

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(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es...