Strafprozeßordnung - StPO | § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte Anklageschrift.
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(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
(2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen
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published on 03/08/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 289/16 vom 3. August 2016 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030816B5STR289.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. August 2016 beschl
published on 28/06/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 164/11 vom 28. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwe
published on 03/12/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 538/10 vom 3. Dezember 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2010 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urtei
published on 12/11/2018 00:00
Tenor
Das Verfahren wird, soweit es die zu dem führenden Verfahren 3111 Js 86/17 hinzuverbundene Anklage gemäß Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 15. September 2017 (Az.: 2109 Js 627/17) betrifft, auf Kosten der Staatskasse, die
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(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
(2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es...