Strafprozeßordnung - StPO | § 171 Einstellungsbescheid

Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren. § 187 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, soweit sie einen Antrag auf Übersetzung stellen.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren


(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der S
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 187


(1) Das Gericht zieht für den Beschuldigten oder Verurteilten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, einen Dolmetscher oder Übersetzer heran, soweit dies zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist. Das Gericht weist den Besc
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren


(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der S

Strafprozeßordnung - StPO | § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger


(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach 1. den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,2. den §§ 211 und 212

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - 5 AR (VS) 29/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 AR (VS) 29/13 vom 21. Januar 2014 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren des wegen Verpflichtung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Bescheidung einer Strafanzeige Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2018 - M 30 K 17.5869

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Oberlandesgerichts München vorbehalten.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 22. Okt. 2018 - Vf. 74-VI-17

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 1.500 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde vom 2. November 2017 richtet sich gegen d

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Juni 2016 - 1 Ws 231/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird angewiesen, die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen und bis zur Entscheidungsreife durchzuführen. Gründe I. Der Antrag der Anzeigeerstat

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Apr. 2018 - 2 VAs 25/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Der Verpflichtungsantrag des ... vom 20.10.2016 gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 14.10.2016 wird verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Rechtsbeschwerd

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2016 - 4 Ws 232-235/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Der Antrag wird als unzulässig verworfen, soweit er den Antragsteller L betrifft. Im Übrigen wird der Antrag auf Kosten der Antragsteller F, B und U als unbegründet verworfen. 1Gründe: 2I. 3Die Antragsteller zu 1) bis 3) sind Nebenkläger nach

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Juli 2015 - 6 Ws 2/15; 6 Ws 002/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatter auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Generalbundesanwalts vom 2. Februar 2015 wird als unzulässig v e r w o r f e n . Gründe   I. 1 1. Die Anzeigeerstatter bezichtigten die

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 20. Feb. 2013 - 1 VAs 6/12, 1 VAs 6/2012

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

Tenor Der Antrag des Verurteilten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt D. Sch. aus H. für beabsichtigte Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 23 EGGVG wird verworfen. Die Entscheidung ergeht gericht

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Juni 2012 - 1 Ws 271/12

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Der Antrag des Antragstellers, die Staatsanwaltschaft Mainz anzuweisen, die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Nötigung und des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen anzuordnen, wird als unzulässig verworfen. Gründ

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. März 2007 - 1 Ws 78/07

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

Tenor Der Antrag der Anzeigeerstatter auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 15. Februar 2007 wird als unzulässig verworfen. Gründe   I. 1 Der

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