Strafprozeßordnung - StPO | § 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort.

(2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.

(3) Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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25.11.2011 07:35

Nicht jedes auch nur kurzzeitige Festhalten des Gegners im Verlauf einer körperlichen Auseinandersetzung, das - wie hier - zu
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(1) Der Nebenkläger ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; § 145a Absatz 2 Satz 1 und § 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur Abl

Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen. Dies gilt nicht für die in § 258 bezeichneten Anträge. § 249 findet entsprechende Anwendung.
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published on 02.02.2024 11:05

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von einer rechtskräftig verurteilten Frau wegen Mordes eingereicht wurde. Die Verurteilte rügte eine Verletzung des Rechts auf ein f
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von einer rechtskräftig verurteilten Frau wegen Mordes eingereicht wurde. Die Verurteilte rügte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine entsprechende Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hatte. Der zugrunde liegende Sachverhalt beinhaltet die Beteiligung eines Richters, der bereits an der Verurteilung des ehemaligen Lebensgefährten der Beschwerdeführerin wegen derselben Tat beteiligt war. Das Oberlandesgericht hatte einen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt, was das Bundesverfassungsgericht nun als Verletzung des Justizgewährungsanspruchs beurteilte und die Sache zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht zurückverwies.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 13.03.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 275/12 vom 13. März 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betrugs u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 13. März 2013 gemäß §
published on 05.07.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 137/17 vom 5. Juli 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach
published on 05.02.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 469/18 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B3STR469.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und
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