Strafprozeßordnung - StPO | § 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer Erklärung ersetzt werden.
Anwälte | § 10d EStG
2 relevante Anwälte
2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Referenzen - Veröffentlichungen | § 10d EStG
Artikel schreiben4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 10d EStG.
4 Artikel zitieren § 10d EStG.
Referenzen - Gesetze | § 10d EStG
§ 10d EStG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 10d EStG wird zitiert von 3 anderen §§ im Einkommensteuergesetz.
87 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10d EStG.