Strafprozeßordnung - StPO | § 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Hängt die Erhebung der öffentlichen Klage wegen eines Vergehens von der Beurteilung einer Frage ab, die nach bürgerlichem Recht oder nach Verwaltungsrecht zu beurteilen ist, so kann die Staatsanwaltschaft zur Austragung der Frage im bürgerlichen Streitverfahren oder im Verwaltungsstreitverfahren eine Frist bestimmen. Hiervon ist der Anzeigende zu benachrichtigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

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published on 08/04/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 20/06 vom 8. April 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 384 Nr. 2; StGB § 153 Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster
published on 24/07/2014 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des z
published on 29/10/2014 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahr
published on 10/03/2014 00:00

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich (weiter) gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung. 1. Gegen de
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