Strafprozeßordnung - StPO | § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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05.12.2020 11:18

Die Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwalts-und Steuerberaterkanzlei greift in das Grundrecht der Beschwerdeführer sowie ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit zusammenhängende Belange der Allgemeinheit in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und den für sie tätigen Berufsträgern. – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler – Anwalt für Strafrecht
29.05.2018 12:12

Um bei einem Beschuldigten eine Durchsuchung anordnen zu können, muss der konkrete Verdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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04.01.2018 16:21

Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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10.08.2017 18:41

Die bloße Beteiligung an einer Bestechung führt nicht zu einer Garantenstellung für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Bestechenden.
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published on 02.11.2023 10:43

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Di
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Die Regelung erlaubte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen, wenn neue Beweismittel vorliegen und dringende Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes oder bestimmter Völkerstraftaten bestehen.

Der Beschwerdeführer wurde wegen des Vorwurfs, im Jahr 1981 eine Schülerin vergewaltigt und getötet zu haben, 1983 freigesprochen. Das Verfahren wurde 2022 gemäß § 362 Nr. 5 StPO wieder aufgenommen. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Regelung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Entscheidung erfolgte einstimmig mit einer Abweichung in der Meinung von Richterin Langenfeld und Richter Müller, die eine Ergänzung der bestehenden Wiederaufnahmegründe befürworteten.

published on 10.06.2021 15:01

Laut Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2018 – I-4 U 93/16) ist die Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG kein von einer D&O-Versicherung gedeckter Schadensersatzanspruch. Die Zahlungen von insges
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Laut Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2018 – I-4 U 93/16) ist die Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG kein von einer D&O-Versicherung gedeckter Schadensersatzanspruch. Die Zahlungen von insgesamt über 200.000 Euro nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wurden vorliegend nicht von der Versicherung übernommen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 

published on 28.11.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 40/13 vom 28. November 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ GewSchG § 4 Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen ei
published on 09.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 61/19 vom 9. Januar 2020 in dem Strafverfahren gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:090120BAK61.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach An
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