Strafprozeßordnung - StPO | § 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen

Steht der Eröffnung oder Durchführung des Hauptverfahrens für längere Zeit die Abwesenheit des Beschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen und ist die öffentliche Klage noch nicht erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, nachdem sie den Sachverhalt so weit wie möglich aufgeklärt und die Beweise so weit wie nötig gesichert hat.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - V ZB 72/18

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 72/18 vom 24. Januar 2019 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2019:240119BVZB72.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheids vom 7. September 2017 verpflichtet, über die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - V ZB 231/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 231/17 vom 13. September 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 72 Abs. 4 Satz 1 Auch bei einem nach § 154 f StPO eingestellten Verfahren bedarf es de

Landgericht Freiburg Urteil, 25. Feb. 2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12; 2 KLs 270 Js 21058/12 - AK 24/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor 1. Der Angeklagte (…) wird wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in sechs Fällen, davon in einem Fall in drei tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Landgericht Bielefeld Beschluss, 30. Apr. 2014 - 23 T 232/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2Der Betroffene ist türkischer Staatsangehöriger und lebte seit seiner Geburt aufgrund von befristeten Aufenthaltserlaubnissen in der Bundesrepublik. Er ist vielfach strafrechtlich in Ersc