Strafprozeßordnung - StPO | § 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
Strafprozeßordnung - StPO | § 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Steht der Eröffnung oder Durchführung des Hauptverfahrens für längere Zeit die Abwesenheit des Beschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen und ist die öffentliche Klage noch nicht erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, nachdem sie den Sachverhalt so weit wie möglich aufgeklärt und die Beweise so weit wie nötig gesichert hat.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 24/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 72/18 vom 24. Januar 2019 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2019:240119BVZB72.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter
published on 08/05/2019 00:00
Tenor
I. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheids vom 7. September 2017 verpflichtet, über die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im
published on 13/09/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 231/17 vom 13. September 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 72 Abs. 4 Satz 1 Auch bei einem nach § 154 f StPO eingestellten Verfahren bedarf es de
Landgericht Freiburg Urteil, 25. Feb. 2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12; 2 KLs 270 Js 21058/12 - AK 24/14
published on 25/02/2016 00:00
Tenor
1. Der Angeklagte (…) wird wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in sechs Fällen, davon in einem Fall in drei tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.