Strafprozeßordnung - StPO | § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter

Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung


(1) Für die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer Zeugenvernehmung gelten die Vorschriften zur Verlesung eines Protokolls über eine Vernehmung gemäß §§ 251, 252, 253 und 255 entsprechend. (2) In Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle

Strafprozeßordnung - StPO | § 369 Beweisaufnahme


(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter. (2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen ei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin


(1) Von den zum Zweck dieser Vernehmung anberaumten Terminen sind die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und der Verteidiger vorher zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2019 - 3 StR 221/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 221/18 vom 21. August 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:210819B3STR221.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführerin und des Generalbunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2009 - 3 StR 439/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 439/08 vom 19. Februar 2009 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2001 - 2 StR 136/01

bei uns veröffentlicht am 06.06.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja I. Veröffentlichung: ja StPO § 414 Abs. 2 Der Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens kann im Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft noch im Beschwerdeverfahren nach Ablehnung der Eröffnung des Ha

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2016 - 2 StR 159/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 159/15 vom 3. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen schwerer Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030216U2STR159.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlun

Referenzen

(1) Von den zum Zweck dieser Vernehmung anberaumten Terminen sind die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und der Verteidiger vorher zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie den...