Strafprozeßordnung - StPO | § 155 Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Untersuchung und Entscheidung erstreckt sich nur auf die in der Klage bezeichnete Tat und auf die durch die Klage beschuldigten Personen.
(2) Innerhalb dieser Grenzen sind die Gerichte zu einer selbständigen Tätigkeit berechtigt und verpflichtet; insbesondere sind sie bei Anwendung des Strafgesetzes an die gestellten Anträge nicht gebunden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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05/12/2020 11:18
Die Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwalts-und Steuerberaterkanzlei greift in das Grundrecht der Beschwerdeführer sowie ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit zusammenhängende Belange der Allgemeinheit in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und den für sie tätigen Berufsträgern. – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler – Anwalt für Strafrecht
09/11/2016 11:24
Zwischen dem Transport von Drogen in einem Pkw zum Zwecke des unerlaubten Handeltreibens durch einen Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
SubjectsStrafzumessung
30/12/2011 08:15
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
07/12/2011 13:08
Anwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte
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published on 27/10/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 254/16 vom 27. Oktober 2016 in der Strafsache gegen wegen Verdachts der besonders schweren Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:271016U4STR254.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
published on 23/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 131/13 vom 23. April 2013 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StP
published on 26/11/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 17/15 vom 26. November 2015 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________________________ AEUV Art. 107 ff.; StGB § 266 Abs. 1; HGB § 54; VV-LHO RP § 39 Ziff. 5 Satz 2 1. Ein Mitglied
published on 11/03/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 6 5 5 / 1 3 vom 11. März 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerich
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