Strafprozeßordnung - StPO | § 237 Verbindung mehrerer Strafsachen

Strafprozeßordnung - StPO | § 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Das Gericht kann im Falle eines Zusammenhangs zwischen mehreren bei ihm anhängigen Strafsachen ihre Verbindung zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung anordnen, auch wenn dieser Zusammenhang nicht der in § 3 bezeichnete ist.

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(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Abs
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Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.
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published on 07/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 132/18 5 StR 393/18 vom 7. Mai 2019 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen Tötung auf Verlangen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B5STR132.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbund
published on 07/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 132/18 5 StR 393/18 vom 7. Mai 2019 in den Strafsachen gegen 1. 2. wegen Tötung auf Verlangen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B5STR132.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbund
published on 21/08/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 221/18 vom 21. August 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:210819B3STR221.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführerin und des Generalbunde
published on 08/10/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 101/18 vom 8. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen Untreue u. a. hier: Anhörungsrüge ECLI:DE:BGH:2019:081019B2STR101.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2019 beschlossen: Die
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Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.