Strafprozeßordnung - StPO | § 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses

(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.

(2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es die Anklage zur Hauptverhandlung zuläßt, wenn

1.
wegen mehrerer Taten Anklage erhoben ist und wegen einzelner von ihnen die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird,
2.
die Verfolgung nach § 154a auf einzelne abtrennbare Teile einer Tat beschränkt wird oder solche Teile in das Verfahren wieder einbezogen werden,
3.
die Tat rechtlich abweichend von der Anklageschrift gewürdigt wird oder
4.
die Verfolgung nach § 154a auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Straftat begangen worden sind, beschränkt wird oder solche Gesetzesverletzungen in das Verfahren wieder einbezogen werden.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 reicht die Staatsanwaltschaft eine dem Beschluß entsprechende neue Anklageschrift ein. Von der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen kann abgesehen werden.

(4) Das Gericht beschließt zugleich von Amts wegen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift


In der Anschuldigungsschrift (§ 114 dieses Gesetzes sowie § 207 Abs. 3 der Strafprozeßordnung) ist die dem Mitglied der Steuerberaterkammer zur Last gelegte Pflichtverletzung unter Anführung der sie begründenden Tatsache zu bezeichnen (Anschuldigungs
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 243 Gang der Hauptverhandlung


(1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel herbeigeschafft, insbesondere die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind. (

Strafprozeßordnung - StPO | § 435 Selbständiges Einziehungsverfahren


(1) Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger können den Antrag stellen, die Einziehung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft kann insbeson

Strafprozeßordnung - StPO | § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung


(1) Hält ein Gericht vor Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so legt es die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft diesem vor; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Das

Strafprozeßordnung - StPO | § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses


Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte Anklageschrift.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 154a Beschränkung der Verfolgung


(1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind, 1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung oder2. neben einer Strafe oder Maß

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2012 - 1 StR 412/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 412/11 vom 24. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _____________________________ StPO §§ 200, 264 Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift gebietet au

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2016 - StB 5/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 5/16 vom 21. April 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen Beihilfe zum Mord ECLI:DE:BGH:2016:210416BSTB5.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie des Angeklag

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2007 - 5 StR 155/07

bei uns veröffentlicht am 10.05.2007

5 StR 155/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 10. Mai 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2007 beschlossen: 1. Auf di

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2011 - 1 StR 75/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 75/11 vom 15. März 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja _______________________ BtMG § 31 Abs. 2 StGB § 46b Abs. 3, § 73c Abs. 1 1. Für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - 5 StR 289/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 289/16 vom 3. August 2016 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030816B5STR289.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. August 2016 beschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Aug. 2016 - StB 25/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 25/16 vom 11. August 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ECLI:DE:BGH:2016:110816BSTB25.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach A

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2001 - StB 5/01

bei uns veröffentlicht am 30.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StE 1/01 StB 4 und 5/01 vom 30. März 2001 in dem Strafverfahren gegen wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwa

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2001 - 4 StR 59/01

bei uns veröffentlicht am 03.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 59/01 vom 3. Mai 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 3. Mai 200

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2011 - 3 StR 484/10

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 484/10 vom 11. Januar 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges hier: Revision des Angeklagten D. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2001 - 1 StR 198/01

bei uns veröffentlicht am 06.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 198/01 vom 6. September 2001 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. September 2001 beschlossen: Der Antrag des Angeklagten v

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. März 2010 - 3 StR 65/10

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 65/10 vom 18. März 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2010 - 1 StR 538/10

bei uns veröffentlicht am 03.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 538/10 vom 3. Dezember 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2010 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urtei

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2010 - 3 StR 79/10

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 79/10 vom 27. April 2010 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2008 - 4 StR 318/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 318/08 vom 11. Dezember 2008 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 4, 266; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 (faires Verfahren) Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angekla

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2005 - 1 StR 441/05

bei uns veröffentlicht am 06.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 441/05 vom 6. Dezember 2005 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. Dezember 2005, an de

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 16. Juni 2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tatbestand Zum Sachverhalt: Wegen Diebstahls, Computerbetrugs und versuchten Computerbetrugs in 3 Fällen verurteilte das AG den Angekl. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die hiergegen gerichtete, auf den Rechtsf

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 11. Dez. 2017 - 16 Kls 412 Js 64048/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor 1. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 07.11.2017 (Aktenzeichen: 412 Js 64048/17) wird mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen, dass die Tat vom 01.09.2017 (Ziffer 4 der Anklage) rechtlich als räuberisc

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Nov. 2018 - 2 Rev 92/18

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor Das Verfahren wird, soweit es die zu dem führenden Verfahren 3111 Js 86/17 hinzuverbundene Anklage gemäß Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 15. September 2017 (Az.: 2109 Js 627/17) betrifft, auf Kosten der Staatskasse, die

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Juli 2018 - 1 Ausl (A) 18/18 (20/18)

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor 1.) Die Auslieferung des Verfolgten aus der Bundesrepublik Deutschland an das Königreich Spanien zur Strafverfolgung wegen des im Europäischen Haftbefehl der Zweiten Kammer des Obersten Spanischen Gerichtshofes vom 23. März 2018 genannten V

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2017 - 3 StR 264/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 264/17 vom 17. Oktober 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 2.: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2017 - 5 StR 593/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 593/16 vom 19. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Falschbeurkundung im Amt u.a. ECLI:DE:BGH:2017:190917U5STR593.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2017 - 2 StR 199/17

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 199/17 vom 16. August 2017 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls mit Waffen u.a. ECLI:DE:BGH:2017:160817B2STR199.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Jan. 2017 - 7 C 10326/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Verbotsverfügung des Beklagten vom 10. März 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des j

Landgericht Hamburg Beschluss, 14. Dez. 2016 - 617 Qs 45/16 jug

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 09.11.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Gründe I.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Aug. 2016 - 3 Ws 304-305/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Untersuchungshaft dauert bei beiden Angeklagten fort. Die Haftbeschwerde des Angeklagten A1 vom 29. Juli 2016 ist gegenstandslos. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet am 27. Oktober 2016 statt. Bis

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 10. März 2016 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten L.   wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 29. April 2015  auch soweit es die Mitangeklagten R.      und N.        betrifft mit den Feststellungen a

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. Apr. 2016 - 1 Ws 75/16, 1 Ws 76/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 19. Februar 2016 wird - soweit sie sich gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens richtet - als u

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - StB 15/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 15/15 vom 17. Dezember 2015 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. hier: sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die teilweise Nichteröff

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 2 9 / 1 5 vom 16. Juni 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des G

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Das Verfahren StA Mönchengladbach 400 Js 173/13 wird auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Es wird davon abgesehen, die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Am

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Apr. 2014 - III-2 RVs 35/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Revision wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsgericht - Strafrichter - Duisburg hat den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs und unerlaubten Besitzes vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2014 - 1 StR 50/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 0 / 1 4 vom 27. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen versuchten Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 2014 gemäß § 349 Abs. 4, § 206a StPO beschlossen: 1. Das Verf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Dez. 2013 - III-2 Ws 584/13

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Es verbleibt bei dem Haftverschonungsbeschluss des Amtsgerichts Kleve vom 21. August 2013 (10 Gs 830/13). 1 2G r ü n d e : 3I. 4Der Angeklagte wurde am 28. Juni 2013 vorläufig festgenommen und be

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Feb. 2011 - 1 HEs 147 - 150/10; 1 HEs 147/10; 1 HEs 148/10; 1 HEs 149/10; 1 HEs 150/10

bei uns veröffentlicht am 03.02.2011

Tenor Die Untersuchungshaft der Angeklagten hat f o r t z u d a u e r n . Die weitere Haftprüfung wird bis zum 02. Mai 2011 der mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart übertragen. Gründe   1 Die Angeklag

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Jan. 2010 - 1 Ss 1506/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen a u f g e h o b e n . Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 17. Sept. 2009 - I Ws 269/09

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

Tenor Die weitere Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu ersetzen hat, als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Das Amtsgericht Sch. hat am 19.05.2009 während des la

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Sept. 2009 - 2 HEs 6/09 I 4/09

bei uns veröffentlicht am 16.09.2009

Tenor Eine Haftprüfung durch den Senat ist zurzeit nicht veranlasst. Gründe I. 1 Der Angeklagte wurde aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts D. - Zweigstelle M. - vom 20.03.2007 - 34 Gs 16/06 - am 05.02.2009 festgenommen und befindet sich seit

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 07. Mai 2009 - 1 Ws 100/09

bei uns veröffentlicht am 07.05.2009

Der Antrag wird als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Am 26. Dezember 2007, gegen 6:27 Uhr, kam es in einer ... Tankstelle in ... zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, bei der Gegenstände in der Tankstelle beschädigt un

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Feb. 2009 - 1 Ws 17 - 20/09, 1 Ws 17/09, 1 Ws 18/09, 1 Ws 19/09, 1 Ws 20/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

Tenor Die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. Dezember 2008 werden auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten in diesem

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2007 - 4 - 3 StE 1/07

bei uns veröffentlicht am 30.10.2007

Tenor [Anmerkung der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor wurde vom Gericht nicht mitgeteilt.] Gründe   I. 1 1. Am 11. November 2004 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen ... Haftbefehl wegen Vers

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. März 2004 - 3 Ws 44/04

bei uns veröffentlicht am 01.03.2004

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Landgerichts  - Wirtschaftsstrafkammer - A. vom 4. Dezember 2003 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen t

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Okt. 2003 - 1 Ws 281/03

bei uns veröffentlicht am 16.10.2003

Tenor Die Beschwerde des Angeschuldigten vom 18. September 2003 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 8. Juli 2003 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I.

Referenzen

(1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind, 1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung oder2. neben einer Strafe oder Maßregel der...