Strafprozeßordnung - StPO | § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

1.
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4.
Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5.
sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,
6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder
7.
an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.
Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 4 und 6 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. § 246a Absatz 2 gilt entsprechend.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.

(4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

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03.04.2018

Die Ablehnung eines Antrages auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug ist mit Beschwerde anfechtbar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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13.06.2017

Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren.
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Strafprozessrecht: Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

19.01.2017

Wirkt sich Alkoholkonsum auf mehrere Vergehen aus, die als zusammenhängende Handlung betrachtet werden können, sind diese nur gemeinsam verurteilbar.
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Strafrecht: Zum Inverkehrbringen von Tabakwaren

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Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind, sondern Tabakerzeugnisse.

Konzernrecht: Zur Besetzung von Führungspositionen in abhängigen Gesellschaften

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Die Besetzung von Führungspositionen kann die Entscheidung des Aktionärs berühren, ob dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Entlastung erteilt und Vertrauen für die Zukunft ausgesprochen werden kann.

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Untreue aufgrund der Annahme einer rechtswidrigen Spende

24.04.2015

Dem Vorsitzenden einer Partei kann dieser gegenüber eine Pflicht zur Betreuung deren Vermögens obliegen, die er verletzt, wenn er eine rechtswidrige Spende annimmt.
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§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
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Bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer stattfindet.
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WEG: Rückforderungsansprüche gegen den Ex-Verwalter

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Bei unberechtigter Entnahme von Geldern vom Konto der Gemeinschaft.
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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit


Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn 1. ein Gericht oder eine Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen den Verfolgten wegen der Tat ein Urteil oder eine Entscheidung mit ent

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch - StGBEG | Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und Erbringung von Arbeitsleistungen


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde dem Verurteilten gestatten kann, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arb

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage


(1) Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung


(1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zu

Strafprozeßordnung - StPO | § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung


(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Ange

Strafprozeßordnung - StPO | § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren


(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der S

Strafprozeßordnung - StPO | § 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers


(1) Die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen sind dem Angeklagten aufzuerlegen, wenn er wegen einer Tat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft. Die notwendigen Auslagen für einen psychosozialen Prozessbegleiter des Nebenklägers kön
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 4a Fahreignungsseminar


(1) Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenn
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Strafprozeßordnung - StPO | § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit


(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein

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Strafprozeßordnung - StPO | § 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs


(1) Die Staatsanwaltschaft und das Gericht können zum Zweck des Täter-Opfer-Ausgleichs oder der Schadenswiedergutmachung einer von ihnen mit der Durchführung beauftragten Stelle von Amts wegen oder auf deren Antrag die hierfür erforderlichen personen

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2020 - 1 StR 421/19

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 342/08 vom 30. April 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________________ AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4 StGB § 46 Abs. 2 StGB § 56 Abs. 3 1. In Fällen fingi

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2002 - 1 StR 306/02

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja _________________ StPO § 225a § 225a Abs. 1 bis 3 StPO findet im Berufungsverfahren entsprechende Anwendung. BGH, Beschl. vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02 - LG Ulm/Donau BUNDESGERICHTSHOF B

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 466/03 vom 27. April 2004 in der Bußgeldsache gegen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von berauschenden Mitteln Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für Bußgeldsachen hat auf Vorl

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2009 - 5 StR 91/09

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5 StR 91/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. November 2009 in der Strafsache gegen wegen leichtfertiger Geldwäsche Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2009 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urtei

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2011 - VI ZR 64/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 64/10 Verkündet am: 11. Januar 2011 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 StR 474/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 474/17 vom 15. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung ECLI:DE:BGH:2018:150818B2STR474.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - 1 StR 420/03

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BGHR: ja zu II. 1.-2. BGHSt: ja zu III. 1. Veröffentlichung: ja ________________________ AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1 Quartalsberichte über Umsätze und Erträge (§§ 53, 54 BörsZulV) geben die Verhältnisse der Aktiengesellschaft über den Vermögensstand w

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - 5 StR 514/09

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja UWG § 16 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BGB § 13 Verbraucherbegriff bei progressiver Kundenwerbung. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 – 5 StR 514/09 LG Leipzig – BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2008 - 5 StR 34/08

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5 StR 34/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 6. Mai 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. Mai 2008, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2008 - IX ZR 17/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 17/07 Verkündet am: 5. Juni 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 153a Abs. 1 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2012 - 5 StR 328/12

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5 StR 328/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 28. November 2012 in der Strafsache gegen wegen Untreue u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28. November 2012, an der teilgenommen haben: Vorsitzender

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2008 - I ZR 113/07

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Sept. 2006 - 5 StR 64/06

bei uns veröffentlicht am 06.09.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 352 Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen. BGH, Urteil vom 6. September 2006 – 5 StR 64/06 LG Leipzig – BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2008 - 5 StR 156/08

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5 StR 156/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 10. und 11. Juli 2008, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2012 - 5 StR 288/11

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 266a AEntG aF § 5 Abs. 1 Nr. 1 StPO § 153a Abs. 1 Sieht die Staatsanwaltschaft nach der Erfüllung von Auflagen von der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuu

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2000 - 1 StR 280/99

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _____________________ StGB § 266 Abs. 1 Die Wertung des Tatrichters, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhält

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2010 - 5 StR 138/10

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5 StR 138/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 20. Mai 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen leichtfertigen Subventionsbetruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Mai 2010 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten wir

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - 5 StR 338/06

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5 StR 338/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. November 2006 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2006 beschlossen: 1. Die Strafverfolgung wird gemäß § 154a Abs. 2 StPO m

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja _______________________ StGB § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Zur Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - LG Stuttgart BUNDESGE

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2000 - 5 StR 123/00

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StGB § 266 Zu den Voraussetzungen der Haushaltsuntreue während der Aufbauphase in den neuen Ländern BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 LG Potsdam – IM NAMEN

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2005 - III ZR 271/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 271/04 Verkündet am: 3. Februar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 697;

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - 2 StR 610/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 610/11 vom 31. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 30. Mai 2012 in der Sitzung am 31. Mai 2012, an d

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Aug. 2003 - 1 StR 174/03

bei uns veröffentlicht am 26.08.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 174/03 vom 26. August 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. August 2003, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2005 - 5 StR 514/04

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

5 StR 514/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. März 2005 in der Strafsache gegen wegen versuchter Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2005 beschlossen: 1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiederei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 CS 16.309

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 11 CS 19.24

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. März 2015 - M 7 K 14.3523

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - 11 CS 18.2334

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.250,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 11 CS 18.2400

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Okt. 2018 - M 10 S 18.4208

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die aufschieben

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Mai 2016 - M 26 S 16.1225

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 4. März 2016 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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(1) Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum...
(1) Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum...
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches...
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches...
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches...
(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und...
(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und...
(1) Die Staatsanwaltschaft und das Gericht können zum Zweck des Täter-Opfer-Ausgleichs oder der Schadenswiedergutmachung einer von ihnen mit der Durchführung beauftragten Stelle von Amts wegen oder auf deren Antrag die hierfür erforderlichen personenbezogenen...