Zivilprozessordnung - ZPO | § 529 Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

Zivilprozessordnung - ZPO | § 529 Prüfungsumfang des Berufungsgerichts
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen:

1.
die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten;
2.
neue Tatsachen, soweit deren Berücksichtigung zulässig ist.

(2) Auf einen Mangel des Verfahrens, der nicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist, wird das angefochtene Urteil nur geprüft, wenn dieser nach § 520 Abs. 3 geltend gemacht worden ist. Im Übrigen ist das Berufungsgericht an die geltend gemachten Berufungsgründe nicht gebunden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

6 Anwälte | {{shorttitle}}

moreResultsText

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Rechtsanwältin

Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
138 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

09/05/2020 05:23

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte über Schadenersatzansprüche aus einem Flugunfall in Norditalien zu entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren italienische "Vorflugregeln" - Streifler & Kollegen Rechtsanwälte - Anwalt für Haftungsrecht Berlin
28/03/2019 14:48

Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes ein Mangel sein, der zum Rücktritt berechtigt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für privates Baurecht Berlin
25/03/2019 17:34

Hafte ich für die Schäden, die mein Hund anrichtet oder übernimmt das die Versicherung? Und was mache ich, wenn ein von mir verkaufter Welpe kurz nach dem Verkauf plötzlich krank wird? Hier erfahren Sie, was Sie selber zahlen müssen und wie Sie als Hundebesitzer alles richtig machen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Privatrecht Berlin
18/03/2019 11:20

Ein Architekt hat bei seiner Kostenschätzung einen Toleranzrahmen. Dieser liegt bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40 Prozent – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Auf den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts, die verspätet vorgebrachten, die zurückgewiesenen und die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sind die §§ 529, 530 und 531 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle de
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt we

Klageänderung, Aufrechnungserklärung und Widerklage sind nur zulässig, wenn1.der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und2.diese auf Tatsachen gestützt werden können, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidu
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
2165 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 26/11/2023 15:41

Die Kartellbetroffenheit bezieht sich auf die "persönliche Betroffenheit", wobei es ausreicht, dass der Anspruchssteller als direkter Abnehmer Waren von den am wettbewerbswidrigen Verhalten Beteiligten bezogen hat. Ein rein informeller Austausch
published on 03/11/2023 12:44

Das Oberlandesgericht Bamberg stellt mit Urteil vom 31.07.2023 im Wesentlichen fest, dass der Gutachter im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 – Standard verpflichtet ist, auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit in einer Form
published on 11/01/2023 18:51

Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Dezember 2022 Az.: VI ZR 168/21 Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im
published on 15/12/2021 13:00

Das Gericht spricht einer Frau Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zu. Die Frau nahm an einer Kamelwanderung teil und stützte dabei von einem Kamel, der aufgrund von Hundegebell erschreckte.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung...