Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster
Anwälte
Patentanwälte
Notare

AOL Articles by other authors

Gebrauchsmuster

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Gebrauchsmuster

originally published: 28/07/2021 12:44, updated: 28/07/2021 12:44

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein technisches Schutzrecht. Der „kleine Bruder“ des Patent bietet jedoch nur eine Schutzzeit von höchstens 10 Jahren ( vgl. Patent 20 Jahre). Geschützt werden technische Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren.

Trotz seiner kürzeren Schutzzeit bietet das Gebrauchsmuster aber auch den Vorteil, dass bei seiner Eintragung keine Überprüfung des erfinderischen Schritts bzw. der Neuheit erfolgt. Aus diesem Grunde erfolgt die Eintragung eines Gebrauchsmusters unter Umständen bereits nach 6 Wochen. In besonders eiligen Fällen kann es daher durchaus von Vorteil sein sich ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) eintragen zu lassen. Eventuelle Löschungsgründe müssen von Dritten in einem entsprechenden Verfahren vorgetragen werden.

Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist, dass eventuelle Vorbenutzungshandlungen oder Offenbarungen durch den Anmelder oder seinen Rechtsnachfolger im In- und Ausland immerhin für sechs Monate nach Zurschaustellung noch nicht zum Stand der Technik gezählt werden. Erfolgt die Anmeldung also noch innerhalb eines halben Jahres danach, kann sie noch als Neuheit gewertet werden. Diese Schonfrist gibt es hingegen beim Patent regelmäßig nicht.

Nachteilig ist hingegen, dass der Gegenstand des Gebrauchsmusters durch § 1 Abs. 2 GebrMG wiederum eingeengt ist. Demnach ist die Erteilung eines Gebrauchsmusters etwa für wissenschaftliche Theorien, Pläne und Programme der Datenverarbeitung ausgeschlossen.

Author

Languages
EN, DE

Gebrauchsmuster

originally published: 27/02/2007 04:41, updated: 27/02/2007 04:41
Author’s summary
Rechtsberatung zu Gebrauchsmustern BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein technisches Schutzrecht. Der „kleine Bruder“ des Patent bietet jedoch nur eine Schutzzeit von höchstens 10 Jahren ( vgl. Patent 20 Jahre). Geschützt werden technische Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren.

Trotz seiner kürzeren Schutzzeit bietet das Gebrauchsmuster aber auch den Vorteil, dass bei seiner Eintragung keine Überprüfung des erfinderischen Schritts bzw. der Neuheit erfolgt. Aus diesem Grunde erfolgt die Eintragung eines Gebrauchsmusters unter Umständen bereits nach 6 Wochen. In besonders eiligen Fällen kann es daher durchaus von Vorteil sein sich ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) eintragen zu lassen. Eventuelle Löschungsgründe müssen von Dritten in einem entsprechenden Verfahren vorgetragen werden.

Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist, dass eventuelle Vorbenutzungshandlungen oder Offenbarungen durch den Anmelder oder seinen Rechtsnachfolger im In- und Ausland immerhin für sechs Monate nach Zurschaustellung noch nicht zum Stand der Technik gezählt werden. Erfolgt die Anmeldung also noch innerhalb eines halben Jahres danach, kann sie noch als Neuheit gewertet werden. Diese Schonfrist gibt es hingegen beim Patent regelmäßig nicht.

Nachteilig ist hingegen, dass der Gegenstand des Gebrauchsmusters durch § 1 Abs. 2 GebrMG wiederum eingeengt ist. Demnach ist die Erteilung eines Gebrauchsmusters etwa für wissenschaftliche Theorien, Pläne und Programme der Datenverarbeitung ausgeschlossen.

Author

Rechtsanwalt

Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die zum {{title}} beraten.

moreResultsText

Fachanwältin für
Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht
2 Lawyers
Stefan Fiedler
Stefan Fiedler
Fachanwältin für
Gewerblicher Rechtsschutz

Kanzlei für Markenrecht, Designrecht, Urhebrrecht, It-Recht, Vertragsrecht etc.

Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei: Viele Pauschalangebote für den Schutz Ihrer Ideen!
Fachanwältin für
Erbrecht

Ihr Fachanwaltskanzlei in Aachen
12 Lawyers
Gabriele Hesen
Gabriele Hesen
Andreas Weyand
Fachanwalt für Erbrecht - Dr. René Gülpen
Kai Muscheid
Kai Muscheid
Alexandros Tiriakidis
Alexandros Tiriakidis
Arne Meyer
Arne Meyer
{{count_recursive}} Patentanwälte, die zum {{title}} beraten.


Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei: Viele Pauschalangebote für den Schutz Ihrer Ideen!
{{count_recursive}} Notare, die zum {{title}} beraten.

Fachanwältin für
Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht
2 Lawyers
Stefan Fiedler
Stefan Fiedler