Steuerberaterrecht

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Steuerberaterrecht

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

Steuerberaterrecht

originally published: 10.11.2023 17:51, updated: 10.11.2023 17:51

Das Steuerberaterrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das die Praxis und Berufsausübung von Steuerberatern regelt. Steuerberater sind Fachleute, die sich auf Steuerfragen und -angelegenheiten spezialisiert haben und Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten beraten. Das Steuerberaterrecht legt strenge Qualifikationsanforderungen für Steuerberater fest, einschließlich einer speziellen Ausbildung im Steuerrecht und einer erfolgreichen Teilnahme an Prüfungen.

Die Hauptaufgaben von Steuerberatern umfassen die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen in steuerlichen Fragen, die Erstellung von Steuererklärungen, die Überwachung von Steuerzahlungen und die Vertretung ihrer Mandanten vor Steuerbehörden. Steuerberater haben eine ethische Verpflichtung zur Verschwiegenheit und müssen sicherstellen, dass sie die Interessen ihrer Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten bestmöglich vertreten.

Das Steuerberaterrecht hat das Ziel, die Qualität der steuerlichen Beratung zu sichern, die Rechtssicherheit in steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten und die Integrität der Steuerberatungsbranche zu schützen. Verstöße gegen die Vorschriften des Steuerberaterrechts können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, darunter die Suspendierung oder der Entzug der Steuerberaterlizenz.

Insgesamt trägt das Steuerberaterrecht dazu bei, die Professionalität und Verlässlichkeit der Steuerberatungsbranche sicherzustellen und Mandanten bei der Bewältigung komplexer steuerlicher Herausforderungen zu unterstützen.

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Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Philippe Linseis, in 81675 München, ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht und kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Steuerrecht Erbre
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Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
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Die ATG Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft  mbH, hat ihren Hauptsitz in 87435 Kempten (Allgäu). Weitere Niederlassungen sind in Augsburg und Kaufbeuren. Die Kanzlei ATG Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft  mbH kan
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21.11.2023 11:54

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
16.01.2020 13:16

Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung  der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 
17.06.2020 23:07

Auf Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro, die Arbeitgeber in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020 Mitarbeitern aufgrund der Corona-Krise extra zahlen, werden keine Steuern erhoben. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jetzt offiziell mitgeteilt. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht
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published on 22.01.2025 23:33

Dieses Urteil ist besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachleute im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Anleger und Insolvenzverwalter von Interesse. Es beleuchtet die Haftung von Steuerberatern bei berufstypischen Hand
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Dieses Urteil ist besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachleute im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Anleger und Insolvenzverwalter von Interesse. Es beleuchtet die Haftung von Steuerberatern bei berufstypischen Handlungen im Kontext von betrügerischen Geschäftsmodellen, insbesondere hinsichtlich der Beihilfe zum Betrug und der Gesamtabwägung von Beweisindizien.

Kernaussagen des Urteils:

  1. Subjektive Tatseite bei Beihilfe: Der BGH konkretisiert die Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei berufstypischen Handlungen (z. B. Steuerberatung). Es reicht nicht aus, einzelne Indizien isoliert zu betrachten; vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände erforderlich.

  2. Rechtsfehler der Vorinstanzen: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Vorsatz der Steuerberaterin rechtsfehlerhaft verneint, indem es nur auf die positive Kenntnis des Betrugsmodells abstellte und keine umfassende Beweiswürdigung vorgenommen hat.

  3. Zurückweisung und neue Prüfung: Der Fall wird an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit es die Indizien in einer Gesamtschau würdigt und mögliche neue Aspekte des Untreuetatbestands berücksichtigt.

Relevanz und praktische Bedeutung:

Das Urteil zeigt die besondere Verantwortung von Steuerberatern bei der Erkennung betrügerischer Strukturen und stärkt die Maßstäbe der Beweiswürdigung im Zivilrecht. Es bietet wichtige Hinweise für die Praxis der Compliance und Risikoprävention, da es aufzeigt, wie neutral erscheinende Handlungen Teil einer strafbaren Beihilfe werden können.

Dieses Urteil richtet sich an alle, die mit der rechtlichen und beruflichen Bewertung von Betrugsfällen, der Rolle von Gehilfen sowie den Anforderungen an die Beweisführung bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten befasst sind.

published on 03.11.2023 12:17

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2023 stellt eine erneute Ausweitung der Haftung von Beratern dar. So müssen Geschäftsführer, sowie leitende Mitglieder der Überwachungsorgane auf ihre Pflichten bei einem möglichen
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2023 stellt eine erneute Ausweitung der Haftung von Beratern dar. So müssen Geschäftsführer, sowie leitende Mitglieder der Überwachungsorgane auf ihre Pflichten bei einem möglichen Insolvenzgrund von ihrem Rechtsberater hingewiesen werden, wenn einschlägige Anhaltspunkte bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt besonders dann, wenn anzunehmen ist, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife des Unternehmens nicht bewusst ist.

published on 03.11.2023 11:49

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit d
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens haben. Diese Pflicht ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu dient, mögliche Risiken und finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Unterlassung dieser Pflicht kann die Haftung des Steuerberaters nach sich ziehen.