Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Kernaspekt der Wettbewerbsdelikte

erstmalig veröffentlicht: 12.03.2024, letzte Fassung: 12.03.2024
beira.de Redaktion
Zusammenfassung des Autors

Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen stellt eine signifikante Bedrohung für Unternehmen dar und fällt unter die Kategorie der Wettbewerbsdelikte im Bereich des Diebstahls geistigen Eigentums. Diese Form des Verrats kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Fortbestand von Unternehmen gefährden. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, typische Szenarien des Geheimnisverrats und die Schutzmaßnahmen für Unternehmen.

Rechtlicher Rahmen

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist in Deutschland primär durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) geregelt. Zuvor fanden sich die relevanten Bestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das GeschGehG setzt die EU-Richtlinie (EU) 2016/943 um und definiert, was unter einem Geschäftsgeheimnis zu verstehen ist, und stellt den unrechtmäßigen Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung solcher Geheimnisse unter Strafe.

 

Typische Delikte

Unbefugte Weitergabe: Die Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiter, die Zugang zu diesen Informationen haben, an Dritte ohne Erlaubnis.

Industriespionage: Das systematische Ausspionieren von Unternehmen mit dem Ziel, Geschäftsgeheimnisse zu erlangen.

Datendiebstahl: Der Diebstahl oder das unerlaubte Kopieren von Daten, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, oft durch Cyberangriffe.

 

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen das GeschGehG können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zu den zivilrechtlichen Konsequenzen zählen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen. Strafrechtlich kann der Verrat von Geschäftsgeheimnissen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen belegt werden, in besonders schweren Fällen auch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

 

Präventionsmaßnahmen

Unternehmen können durch verschiedene Maßnahmen das Risiko des Verrats von Geschäftsgeheimnissen minimieren:

Geheimhaltungsvereinbarungen: Die Implementierung von NDAs (Non-Disclosure Agreements) mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten.

Zugangskontrollen: Die Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Informationen auf einen notwendigen Personenkreis.

Schulungen: Die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern über die Bedeutung und den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen.

 

Aktuelle Herausforderungen

Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung erhöhen das Risiko für den Verrat von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere durch Cyberangriffe und die unkontrollierte Verbreitung von Informationen über digitale Kanäle. Die Anpassung der Sicherheitsstrategien an diese neuen Bedrohungen ist für Unternehmen unerlässlich.

 

Fazit

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ein wesentlicher Aspekt für die Sicherung der Wettbewerbsvorteile und des langfristigen Erfolgs von Unternehmen. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Implementierung effektiver Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um sich vor dem Verrat von Geheimnissen zu schützen. Bei Verdacht auf Geheimnisverrat ist eine schnelle und entschlossene Reaktion erforderlich, um die Rechte des Unternehmens zu wahren und Schäden zu minimieren.

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