Thun, Steiner & Partner
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Thun, Steiner & Partner, in 22850 Norderstedt, wurde im Jahr 1968 von Rechtsanwalt Reimer J. Thun gegründet.
Unsere erfahrenen Fachanwälte und Rechtsanwälte zeichnen sich durch leidenschaftliches Engagement, eine respektvolle Streitkultur und durch Menschlichkeit aus. Wir beraten oder vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Rechtsanwältin Anja Koch |
Fachanwältin für Familienrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mediation |
Martin Schmidt-John |
Fachanwalt für Insolvenzrecht - Arbeitsrecht - Bankrecht - Beratung bzgl. Unternehmes- und Vermögensnachfolge - Handels- u. Gesellschaftsrecht - Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung u.a. - Steuerrecht, u.a. - Unternehmensrecht - Vertragsrecht |
Rechtsanwalt Björn Petersen |
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Notar - Arbeitsrecht - Grundstücksrecht - Immobilienrecht - Maklerrecht - Mietrecht (gewerblich und privat) - Wohnungseigentumsrecht |
Rechtsanwältin Andrea Münster |
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Notarin - Baurecht - Grundstücksrecht - Immobilienrecht - Maklerrecht - Mietrecht (gewerblich und privat) - Nachbarrecht - Wohnungseigentumsrecht -Werkvertragsrecht |
Rechtsanwältin Janine Hölzel |
Fachanwältin für Arbeitsrecht - Allgemeines Zivilrecht - Arbeitsrecht - Erbrecht - Flugreiserecht - Reiserecht |
Rechtsanwalt Jonny Buchholz |
Fachanwalt für Familienrecht - Verkehrsrecht - Familienrecht - Nachbarrecht - Allgemeines Zivilrecht - Verztragsrecht |
Rechtsanwalt Tobias Wurm |
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Allgemeines Zivilrecht - Allgemeines Schadenersatzrecht - Verkehrsrecht - Verkehrs-Straf- und Owi- Recht - Führerscheinrecht - Kfz-Kauf-, Miet- und Leasingrecht - Versicherungsrecht - Nachbarrecht |
Rechtsanwältin Katina M. Wahl |
- Allgemeines Schadenersatzrecht - Erbrecht - Vertragsrecht |
Unser Notare und Ihre Mitarbeiter, bieten Ihnen dabei jederzeit hohe Qualität und serviceorientierte Betreuung.
Sie sind insbesondere die richtigen Ansprechpartner für Themen wie den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Immobilien, die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Beantragung von Erbscheinen oder die Erbausschlagung, die Errichtung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Gründung und Veräußerung von Gesellschaften und die Änderung von Gesellschaftsverträgen, die Handelsregisteranmeldung und die Unterschriftsbeglaubigung.
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